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§ 1 - Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)

Artikel 1 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 15.12.2010; FNA: 611-19 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 1 Steuergegenstand



(1) Der Luftverkehrsteuer unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt.

(2) Als Rechtsvorgang im Sinne des Absatzes 1 gilt auch die Zuweisung eines Sitzplatzes in einem Flugzeug oder Drehflügler an einen Fluggast, wenn kein anderer Rechtsvorgang im Sinne dieses Gesetzes vorausgegangen ist.



 

Zitierungen von § 1 LuftVStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LuftVStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LuftVStG Entstehung der Steuer
... Steuer nach § 1 entsteht mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen ...
§ 6 LuftVStG Steuer- und Haftungsschuldner (vom 01.04.2020)
... Steuerschuldner ist das Luftverkehrsunternehmen, das den Abflug nach § 1 durchführt. Daneben ist der steuerliche Beauftragte (§ 8) Steuerschuldner. Das ...
§ 7 LuftVStG Registrierung (vom 01.04.2020)
... Luftverkehrsunternehmen, die Abflüge im Sinne des § 1 vornehmen wollen, haben sich spätestens drei Wochen vor Durchführung des ersten Abflugs ...
§ 18 LuftVStG Ermächtigungen (vom 27.06.2020)
... der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 1 , 3, 4, 6 bis 15 und 17 Absatz 1 zu erlassen und dabei 1. Bestimmungen zur Umsetzung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 3/11 - (zu § 1, § 2 Nummern 4 und 5, § 4, § 5 Nummern 2, 4c und 5, §§ 10 und 11 sowie die Anlagen 1 und 2 des Luftverkehrsteuergesetzes)
B. v. 16.11.2014 BGBl. I S. 1764
Entscheidung BVerfGE20141105
... November 2014 - 1 BvF 3/11 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 1 , § 2 Nummern 4 und 5, § 4, § 5 Nummern 2, 4c und 5, §§ 10 und 11 sowie ...