(1) Artikel
1 dieses Gesetzes tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft. Artikel
1 §
5 Nummer 5 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 vorbehaltlich der hierzu erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission in Kraft. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)
(2) Die übrigen Artikel dieses Gesetzes treten am 1. Januar 2011 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Genehmigung mit Maßgaben erteilt, siehe B. v. 15. Januar 2013 (BGBl. I S. 81).
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2010.
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011
B. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 81
Bekanntmachung HBeglG2011InkrB ... Artikel 24 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885) wird hiermit bekannt gemacht, ... I S. 1885) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission die nach Artikel 24 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Genehmigung am 20. Dezember 2012 mit der Maßgabe ...