Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (5. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, c, d, e, g, h, j, l, m, n, o, p, q, r, s, w, x, Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 7, des § 6a Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3, des § 6e Absatz 1, des § 26a Absatz 1 Nummer 1 und 2, des § 30c Absatz 1 sowie des § 63 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) sowie des § 34a Absatz 2 und 3 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), von denen § 34a Absatz 2 zuletzt durch Artikel 289 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:



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