Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf,
- 6.
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung,
- 7.
- Hygiene,
- 8.
- Küchenbereich,
- 9.
- Servicebereich,
- 10.
- Büroorganisation und -kommunikation,
- 11.
- Warenwirtschaft,
- 12.
- Werbung und Verkaufsförderung,
- 13.
- Anwenden arbeits- und küchentechnischer Verfahren,
- 14.
- Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln,
- 15.
- Herstellen von Suppen und Soßen,
- 16.
- Zubereiten von Fisch, Schalen- und Krustentieren,
- 17.
- Verarbeiten von Fisch und Innereien,
- 18.
- Verarbeiten von Wild und Geflügel,
- 19.
- Herstellen von Vorspeisen und Anrichten von kalten Platten,
- 20.
- Zubereiten von Molkereiprodukten und Eiern,
- 21.
- Herstellen und Verarbeiten von Teigen und Massen,
- 22.
- Herstellen von Süßspeisen.