Änderung Anlage 6 FZV vom 01.11.2012

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Anlage 6 FZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2012 geltenden Fassung
Anlage 6 FZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 6 (zu § 11 Absatz 3) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr


(Text neue Fassung)

Anlage 6 (zu § 11 Absatz 4) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr


(Textabschnitt unverändert)

Vorbemerkungen

Format: Breite 210 mm, Höhe 8 1/3 Zoll (207 mm)

Es gelten die Nummern 1 und 2 der Vorbemerkungen der Anlage 5

vorherige Änderung

Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr Vorderseite (BGBl. I 2011 S. 206)


Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr Rückseite (BGBl. I 2011 S. 207)




Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr Vorderseite (BGBl. 2012 I S. 2240)


Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr Rückseite (BGBl. I 2011 S. 205, 2012 I 2240)



---
Im Muster der Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr erfolgte Änderungen:

... wird die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr wie folgt geändert:

a) Vor den Wörtern 'Permiso de circulación Parte I' werden die Wörter 'Свидетелството за регистрация - Част I/' eingefügt.

b) Nach den Wörtern 'Certificat d'immatriculation partie I/' werden die Wörter 'Prometna dozvola I/' eingefügt.

c) Nach den Wörtern 'Certificado de Matrícula Parte I/' werden die Wörter 'Certificat de înmatriculare Partea I/' eingefügt.





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