Artikel 13 - Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie (2. EGeldRLUG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. April 2011 LiqV § 1, § 9, § 12, Anlage 1

§ 1 Absatz 1 Satz 2, die §§ 9 und 12 sowie Anlage 1 der Liquiditätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3117) werden aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 2. EGeldRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. EGeldRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 27 AIFM-UmsG Folgeänderungen in Rechtsverordnungen
... Nummer 8 der Liquiditätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3117), die durch Artikel 13 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 288) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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