Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 3 - Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)

Artikel 1 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453 (Nr. 12); aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 8601-5 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 3 Abgrenzung der Referenzhaushalte


§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Von den Haushalten nach § 2 sind diejenigen Haushalte nicht als Referenzhaushalte zu berücksichtigen, in denen Leistungsberechtigte leben, die im Erhebungszeitraum folgende Leistungen bezogen haben:

1.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,

2.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,

3.
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

(2) Nicht auszuschließen von den Haushalten nach Absatz 1 sind Leistungsberechtigte nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3, wenn sie im Erhebungszeitraum

1.
zusätzlich Erwerbseinkommen bezogen haben, das nicht als Einkommen berücksichtigt wurde,

2.
einen Zuschlag nach § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung bezogen haben,

3.
Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bezogen haben oder

4.
Anspruch auf eine Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz gehabt haben.

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Zitierungen von § 3 RBEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RBEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RBEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 RBEG Grundsatz
... 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden die Regelbedarfsstufen nach den §§ 2 bis 8 dieses Gesetzes ...
§ 4 RBEG Abgrenzung untere Einkommensschichten
... der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 zugrunde. Nach Herausnahme der nach § 3 Absatz 1 nicht zu berücksichtigenden Haushalte werden als Referenzhaushalte für die ...
§ 10 RBEG Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung
... zu unterbreiten: 1. für die Abgrenzung der Referenzhaushalte nach § 3 Absatz 1 hinsichtlich der Bestimmung von Haushalten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die ...


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