(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der
Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
(2)
1Im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie" sind als Prüfungsleistungen die Situationsaufgaben nach
§ 8 Absatz 1 für jeden Handlungsbereich einzeln zu bewerten.
2Aus den Bewertungen der einzelnen Handlungsbereiche wird das arithmetische Mittel als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil berechnet.
(3) Im Prüfungsteil „Unternehmensführung" ist als Prüfungsleistung die Situationsaufgabe nach
§ 9 Absatz 1 zu bewerten.
(4)
1Im Prüfungsteil „Personalmanagement" sind als Prüfungsleistungen die Situationsaufgaben nach
§ 10 Absatz 1 für jeden Handlungsbereich einzeln zu bewerten.
2Aus den Bewertungen der einzelnen Handlungsbereiche wird das arithmetische Mittel als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil berechnet.
(5) 1Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement" sind einzeln zu bewerten:
- 1.
- die Projektarbeit nach § 11 Absatz 1,
- 2.
- die mündliche Prüfungsleistung nach § 11 Absatz 2.
2Aus den Bewertungen der Projektarbeit und der mündlichen Prüfungsleistung nach
§ 11 Absatz 2 wird als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil „Innovationsmanagement" das arithmetische Mittel berechnet.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 12 BWHWFortbV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019) ... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 13 und 14 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 13 Absatz 2 Satz 2 oder Satz 3, Absatz 4 Satz 2 oder 3 oder § 14 Absatz 2 Satz 1 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein ...