Die Erste Verordnung zur Durchführung des
Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292, 393), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2758) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „520 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli 2010 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich" eingefügt.
- 2.
- In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „520 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli 2010 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich" eingefügt.
- 3.
- In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe „480 Euro" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe „520 Euro" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli 2010 von 530 Euro" eingefügt.
- 4.
- In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „520 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli 2010 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich" eingefügt.
- 5.
- § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „520 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli 2010 von mehr als 530 Euro monatlich" angefügt.
- b)
- In Nummer 5 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „520 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli 2010 von mehr als 530 Euro monatlich" eingefügt.
- 6.
- § 21a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.7.2010 € |
918 |
918 |
463 |
349 |
256 |
231 |
463 |
690 |
463". |
- 7.
- Die Besoldungsübersicht (Anlage 1 zu § 10) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Einfacher Dienst € | Mittlerer Dienst € | Gehobener Dienst € | Höherer Dienst € |
„ab 1.7.2010 | 25.609 | 31.580 | 42.218 | 55.230". |
-
- b)
- In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Einfacher Dienst € | Mittlerer Dienst € | Gehobener Dienst € | Höherer Dienst € |
„ab 1.7.2010 | 17.073 | 21.053 | 28.145 | 36.820". |
-
- c)
- In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Einfacher Dienst € | Mittlerer Dienst € | Gehobener Dienst € | Höherer Dienst € |
„ab 1.7.2010 | 10.248 | 12.636 | 16.884 | 22.092". |
-
- d)
- In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Einfacher Dienst € | Mittlerer Dienst € | Gehobener Dienst € | Höherer Dienst € |
„ab 1.7.2010 | 5.124 | 6.312 | 8.448 | 11.052". |
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
V. v. 12.02.2013 BGBl. I S. 192