Die Dritte Verordnung zur Durchführung des
Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel
3 der Verordnung vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2758) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 22a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 2.
- § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 3.
- Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die seit dem 1. Juni 2008 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Juli 2010 um weitere 2,1 vom Hundert erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2.057 Euro nicht überschritten werden darf."
- 4.
- § 33a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 5.
- § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.7.2010 € |
1.042 |
1.311 |
108". |
- 6.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. Juni 2008" durch die Wörter „bis 30. Juni 2010" ersetzt, der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Juli 2010.949 Euro".
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. Juni 2008" durch die Wörter „bis 30. Juni 2010" ersetzt, der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Juli 2010.108 Euro".
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. Juni 2008" durch die Wörter „bis 30. Juni 2010" ersetzt, der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Juli 2010.341 Euro".
- c)
- In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. Juni 2008" durch die Wörter „bis 30. Juni 2010" ersetzt, der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Juli 2010.446 Euro".
- 7.
- § 38a wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:
-
- b)
- Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:
-
- c)
- Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:
- 8.
- Die Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu den §§ 15 und 17) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 23.072 | 24.763 | 25.609". |
-
- b)
- In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 26.029 | 29.730 | 31.580". |
-
- c)
- In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 31.661 | 36.376 | 38.736". |
-
- d)
- In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 40.468 | 45.941 | 48.678 | 51.414". |
- 9.
- Die Besoldungsübersicht (Anlage 5c zu § 22) wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 23.072 | 24.763 | 25.609". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 10.382 | 16.096 | 18.695". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 6.924 | 10.728 | 12.468". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 577 | 894 | 1.039". |
-
- b)
- Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 26.029 | 29.730 | 31.580". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 11.713 | 19.325 | 23.053". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 7.812 | 12.888 | 15.372". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 651 | 1.074 | 1.281". |
-
- c)
- Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 31.661 | 36.376 | 38.736". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 14.247 | 23.644 | 28.277". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 9.504 | 15.768 | 18.852". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 792 | 1.314 | 1.571". |
-
- d)
- Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 40.468 | 45.941 | 48.678 | 51.414". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 14.285 | 25.268 | 33.588 | 37.018". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 9.528 | 16.848 | 22.392 | 24.684". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008" durch die Angabe „bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.7.2010 | 794 | 1.404 | 1.866 | 2.057". |
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
V. v. 12.02.2013 BGBl. I S. 192