Artikel 2 - Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (StuVRErgG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Umsatzsteuergesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 12. April 2011 UStG § 9

§ 9 Absatz 3 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„Bei anderen Umsätzen im Sinne von § 4 Nummer 9 Buchstabe a kann der Verzicht auf Steuerbefreiung nach Absatz 1 nur in dem gemäß § 311b Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 StuVRErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StuVRErgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG)
Artikel 1 G. v. 16.01.2012 BGBl. I S. 74; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2101
§ 23 ErdölBevG Beiträge (vom 01.01.2017)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, verwendet werden, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 6 6. VStÄndG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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