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Artikel 4 - Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)

Artikel 4 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2011 SLV § 1, § 6, § 10, § 22, § 43

Die Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2007 (BGBl. I S. 1098), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3128) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 werden vor dem Wort „Soldaten" die Wörter „Soldatinnen und" eingefügt.

b)
In Nummer 3 werden nach dem Wort „Soldatinnen" die Wörter „und Soldaten" eingefügt.

c)
In Nummer 4 werden die Wörter „nicht wehrpflichtige" gestrichen.

d)
In Nummer 6 werden nach dem Wort „Soldatinnen" die Wörter „und frühere Soldaten" eingefügt.

2.
§ 6 Absatz 2 Satz 4 wird aufgehoben.

3.
In § 10 Absatz 1 und § 22 Absatz 1 werden jeweils nach dem Wort „genannten" die Wörter „Soldatinnen und" eingefügt.

4.
§ 43 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden nach dem Wort „genannten" die Wörter „Soldatinnen und" eingefügt.

b)
Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Für die Beförderung der Reserveoffizier-Anwärterinnen und Reserveoffizier-Anwärter, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Dienst nach dem Wehrpflichtgesetz leisten oder in ein Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit berufen worden sind, gilt § 24 Absatz 1 entsprechend."



 

Zitierungen von Artikel 4 WehrRÄndG 2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 WehrRÄndG 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WehrRÄndG 2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung
B. v. 19.08.2011 BGBl. I S. 1813
Bekanntmachung SLVNB
... September 2009 (BGBl. I S. 3128), 3. den am 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678), 4. den teils am 1. Juli 2011, teils ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2007 (BGBl. I S. 1098), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist, wird wie folgt ...