Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (PTSRNGBer k.a.Abk.)

B. v. 19.05.2011 BGBl. I S. 941 (Nr. 24); Geltung ab 01.04.2011
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 1. April 2011 PTSRNG Artikel 1, PSG § 12

Das Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 506) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe a ist die Angabe „§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8" durch die Angabe „§ 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8" zu ersetzen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag

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