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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) (TouriKfmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 19.05.2011 BGBl. I S. 953 (Nr. 25)
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-69 Berufliche Bildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung



Die Berufsausbildung gliedert sich in

1.
Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C sowie

2.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 TouriKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TouriKfmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 TouriKfmAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1: 1. Gestaltung von Produkten und Leistungen: 1.1 ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 2: 1. Reisevermittlung: 1.1 Vorbereitung und Beratung,  ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1: 1. Der Ausbildungsbetrieb: 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur ...
Anlage 1 TouriKfmAusbV (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) - Sachliche Gliederung -
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1 Lfd. Nr. Teil des ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 2 Lfd. Nr. Teil des ... Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1 Lfd. Nr. Teil des ...