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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) (TouriKfmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 19.05.2011 BGBl. I S. 953 (Nr. 25)
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-69 Berufliche Bildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:

1.
Gestaltung von Produkten und Leistungen:

1.1
Tourismusspezifische Systematik,

1.2
Destinationen,

1.3
Produkte und Leistungen,

1.4
Eigenveranstaltungen,

1.5
Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im Tourismus;

2.
Touristisches Marketing:

2.1
Marktanalyse und Marketingmaßnahmen,

2.2
Werbung und Verkaufsförderung,

2.3 Vertriebs- und Absatzkanäle,

2.4
Öffentlichkeitsarbeit;

3.
Service und Qualität:

3.1
Serviceleistungen,

3.2
Qualitätssicherung im Service;

4.
Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf:

4.1
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,

4.2
Beschwerdemanagement,

4.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;

5.
Rechtliche Grundlagen des Tourismus:

5.1 Vertragsrecht,

5.2
Reise- und Beförderungsrecht;

6.
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

6.1
Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,

6.2
Kosten- und Leistungsrechnung,

6.3
Kaufmännische Steuerung,

6.4
Unternehmerisches Handeln;

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 2:

1.
Reisevermittlung:

1.1 Vorbereitung und Beratung,

1.2 Verkauf,

1.3
Nachbereitung und Service;

2.
Reiseveranstaltung:

2.1 Vorbereitung und Nachbereitung,

2.2
Leistungseinkauf und Vertragsgestaltung,

2.3 Vertriebsmedien und -kanäle,

2.4
Kundenservice;

3.
Geschäftsreisen:

3.1
Planung und Organisation,

3.2
Reservierung und Buchung,

3.3
Reisekostenabrechnung und Controlling;

Abschnitt C

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:

1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,

1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft,

1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4
Umweltschutz;

2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechniken:

2.1
Arbeitsorganisation,

2.2 Informations- und Datenkommunikationstechniken,

2.3
Kommunikation und Kooperation,

2.4
Beschaffung,

2.5
Datenschutz und Datensicherheit.



 

Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TouriKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TouriKfmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 TouriKfmAusbV Struktur der Berufsausbildung
... Berufsausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 ... 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C sowie 2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende ... sowie 2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt ...
§ 7 TouriKfmAusbV Abschlussprüfung
... lösen; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B zugrunde zu legen; dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 ...
§ 8 TouriKfmAusbV Zusatzqualifikationen
... Im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B können als Zusatzqualifikationen vermittelt werden. (2) ...
Anlage 1 TouriKfmAusbV (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) - Sachliche Gliederung -
... von Produkten und Leistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)   1.1 Tourismusspezifische ... 1)   1.1 Tourismusspezifische Systematik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) a) nach Deutschland hereinkommenden (Incoming ... den eigenen Betrieb in diese einordnen 1.2 Destinationen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) a) Informationen über geografische, ... Krisenmanagementregeln beachten 1.3 Produkte und Leistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) a) branchenspezifische Informations-, Produktions- ... Erstattungen durchführen 1.4 Eigenveranstaltungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4) a) Einzelleistungen zu einem touristischen Paket ... 1.5 Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im Tourismus (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5) a) Produkte und Leistungen unter Nachhaltigkeits- ... informieren 2 Touristisches Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)   2.1 Marktanalyse und ... und Marketingmaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1) a) Ergebnisse der Marktbeobachtung und ... beurteilen 2.2 Werbung und Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2) a) bei der Entwicklung und Umsetzung von ... kontrollieren 2.3 Vertriebs- und Absatzkanäle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3) a) Vertriebs- und Absatzkanäle recherchieren, ... ihren Einsatz prüfen 2.4 Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.4) a) an Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes zur ... Erfolgskontrolle aufbereiten 3 Service und Qualität (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)   3.1 Serviceleistungen ... Abschnitt A Nummer 3)   3.1 Serviceleistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) a) Bedeutung von Service für den betrieblichen ... anbieten 3.2 Qualitätssicherung im Service (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) a) betriebliche Prozesse zur ... anpassen 4 Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)   4.1 Kundenorientierte ... Kommunikation, Kundenbetreuung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) a) Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen ... und -warnungen informieren 4.2 Beschwerdemanagement (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) a) Beschwerden und Reklamationen unterscheiden, ... 4.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.3) a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) ... kommunizieren 5 Rechtliche Grundlagen des Tourismus (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)   5.1 Vertragsrecht ... 2 Abschnitt A Nummer 5)   5.1 Vertragsrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) a) allgemeines Vertragsrecht anwenden b) ... tigen 5.2 Reise- und Beförderungsrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) a) Reiserecht aufgabenbezogen anwenden b) ... 6 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)   6.1 Rechnerische ... Abwicklung und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1) a) Rechnungen erstellen und Belege für die ... des Mahnwesens bearbeiten 6.2 Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2) a) Kosten erbrachter Leistungen ermitteln, erfassen ... Erfolgsrechnung mitwirken 6.3 Kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3) a) betriebliche Planungs-, Steuerungs- und ... das Unternehmen aufzeigen 6.4 Unternehmerisches Handeln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4) a) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen ... 1 2 3 1 Reisevermittlung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)   1.1 Vorbereitung und ... B Nummer 1)   1.1 Vorbereitung und Beratung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.1) a) Kundentypen unterscheiden und auf spezifische ... insbesondere Imp- fungen, aufklären 1.2 Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.2) a) Verkaufstechniken situationsorientiert ... Vertrag abschließen 1.3 Nachbereitung und Service (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.3) a) Geschäftsvorgänge und Belege unter ... denbindung berücksichtigen 2 Reiseveranstaltung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)   2.1 Vorbereitung und ... Nummer 2)   2.1 Vorbereitung und Nachbereitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1) a) Produktions- und Arbeitsschritte in die ... 2.2 Leistungseinkauf und Vertragsgestaltung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) a) branchenübliche Grundsätze und ... auswerten und nutzen 2.3 Vertriebsmedien und -kanäle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) a) Bedeutung der Gestaltung von Vertriebsmedien ... aufgabenorientiert auswählen 2.4 Kundenservice (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.4) a) Anfragen von Reisemittlern oder Endverbrauchern ... übernehmen 3 Geschäftsreisen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)   3.1 Planung und ... B Nummer 3)   3.1 Planung und Organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.1) a) an der Geschäftsreiseorganisation aus Sicht ... Geschäftsreisen beachten 3.2 Reservierung und Buchung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.2) a) Buchung von Reisekomponenten unter ... wenden 3.3 Reisekostenabrechnung und Controlling (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.3) a) Reiseverhalten von Geschäftsreisenden ... Ausbildungsbetrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1)   1.1 Stellung, Rechtsform ... Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.1) a) Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des ... arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.2) a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag ... 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ... zur Brand- bekämpfung ergreifen 1.4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen ... Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2)   2.1 Arbeitsorganisation ... C Nummer 2)   2.1 Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.1) a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel ... 2.2 Informations- und Datenkommunikationstechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.2) a) Daten erfassen, aufbereiten und pflegen, ... und nutzen 2.3 Kommunikation und Kooperation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.3) a) interne und externe Kommunikations- und ... und -ergebnisse dokumentieren 2.4 Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.4) a) betrieblichen Beschaffungsbedarf ermitteln ... durchführen 2.5 Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.5) a) rechtliche, betriebliche und kundenspezifische ...
Anlage 2 TouriKfmAusbV (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) - Zeitliche Gliederung -
... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1 Serviceleistungen, Abschnitt A Nummer 4.3 ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5 Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im Tourismus,  ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1 Tourismusspezifische Systematik, Abschnitt A ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1 Vertragsrecht, Abschnitt A Nummer 5.2 Reise- ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2 Destinationen, Abschnitt A Nummer 1.4 ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1 Marktanalyse und Marketingmaßnahmen,  ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.4 Beschaffung zu vermitteln.  ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2 Werbung und Verkaufsförderung,  ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3 Kaufmännische Steuerung zu ... Monaten sind die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4 Unternehmerisches Handeln sowie der ... Handeln sowie der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 Reisevermittlung, Abschnitt B Nummer 2 ...