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Artikel 12 - Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze (EUSozSichAnpG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 BerRehaG § 8

In § 8 Absatz 3 Satz 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1744) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" durch die Wörter „§ 82 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 2" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 EUSozSichAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUSozSichAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 EUSozSichAnpG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 4 Nummer 7 bis 12 und Artikel 9 treten am 1. Juli 2011 in Kraft. (4) Artikel 11 und 12 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 17 EinglVerbG Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, wird wie folgt ...