Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung (InvVerOV)

V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1288 (Nr. 33); aufgehoben durch § 8 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2460
Geltung ab 01.07.2011; FNA: 7612-2-6 Investmentwesen
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§ 1 Anwendungsbereich



(1) Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Verhaltens- und Organisationspflichten von Kapitalanlagegesellschaften für die Verwaltung von Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung).

(2) Die §§ 15, 16, 18, 20 Absatz 1 und die §§ 21 bis 26 sind auch auf inländische Zweigniederlassungen von EU-Verwaltungsgesellschaften anzuwenden, soweit diese die kollektive Vermögensverwaltung von richtlinienkonformen Investmentvermögen im Inland erbringen.



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