§
11 dieser Verordnung ist auf persönliche Geschäfte mit Immobilien, Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften oder Unternehmensbeteiligungen erst ab dem 1. Juli 2012 anzuwenden.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juni 2011.