§ 23 InvVerOV Weiterleitung von Handelsaufträgen an andere Ausführungseinrichtungen ... zur Ausführung weiterleiten, gelten § 36 Absatz 2 des Investmentgesetzes und § 22 Absatz 1 bis 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. die nach § 22 Absatz 2 ... § 22 Absatz 1 bis 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. die nach § 22 Absatz 2 Satz 2 festzulegenden Grundsätze in Bezug auf jede Gruppe von ... Einrichtungen Vorkehrungen treffen, die es ihr ermöglichen, ihren Pflichten nach § 22 Absatz 1 und 2 nachzukommen. (2) Die Kapitalanlagegesellschaft muss nachweisen ...