Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für richtlinienkonforme inländische Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz (EAInvV)

V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1302 (Nr. 33); aufgehoben durch § 7 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2477
Geltung ab 01.07.2011; FNA: 7612-2-8 Investmentwesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 128 Absatz 6 Satz 1 des Investmentgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 84 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 3 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Juni 2011 (BGBl. I S. 1197) neu gefasst worden ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:



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