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§ 3 - Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV k.a.Abk.)

Artikel 4 V. v. 27.09.2002 BGBl. I S. 3777, 3809; zuletzt geändert durch Artikel 224 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 03.10.2002; FNA: 7102-49 Genehmigungs- und überwachungsbedürftige Anlagen
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§ 3 Grundsätzliche Anforderungen



(1) Rohrfernleitungsanlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit vermieden wird und insbesondere schädliche Einwirkungen auf den Menschen und die Umwelt nicht zu besorgen sind.

(2) 1Eine Rohrfernleitungsanlage ist entsprechend dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. 2Als Stand der Technik im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere die Technischen Regeln, die nach § 9 Abs. 5 veröffentlicht werden. 3Als gleichwertige Regeln der Technik im Sinne von Satz 1 gelten Normen, sonstige Bestimmungen oder technische Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

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Zitierungen von § 3 Rohrfernleitungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RohrFLtgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RohrFLtgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 RohrFLtgV Sonstige Anforderungen (vom 05.04.2017)
... Mitarbeitern zugänglich zu machen. (5) Zur Erfüllung der Anforderungen nach § 3 und den Absätzen 1 bis 4 kann die zuständige Behörde die im Einzelfall ...
§ 4a RohrFLtgV Anzeigepflicht (vom 05.04.2017)
... aus der hervorgeht, dass die angegebene Bauart und Betriebsweise den Anforderungen des § 3 entsprechen. (2) Die zuständige Behörde kann das Vorhaben innerhalb ... 6 nicht nachgewiesen ist, dass die angegebene Bauart und Betriebsweise den Anforderungen des § 3 entsprechen oder 2. Anordnungen nach § 4 Absatz 5 getroffen werden können. ...
§ 10 RohrFLtgV Ordnungswidrigkeiten (vom 29.07.2017)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 2 eine Rohrfernleitungsanlage nicht nach dem Stand der Technik errichtet oder betreibt,  ...
§ 11 RohrFLtgV Übergangsvorschriften (vom 11.10.2008)
... Änderungen, oder 2. dies notwendig ist, um Gefahren im Sinne des § 3 Abs. 1 abzuwehren. Der Betrieb dieser Rohrfernleitungsanlagen ist an die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Artikel 23 WRNG Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
... aus der hervorgeht, dass die angegebene Bauart und Betriebsweise den Anforderungen des § 3 entsprechen. (2) Die zuständige Behörde kann das Vorhaben innerhalb einer ... nicht nachgewiesen ist, dass die angegebene Bauart und Betriebsweise den Anforderungen des § 3 entsprechen oder 2. Anordnungen nach § 4 Absatz 5 getroffen werden ...