Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (AÜGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juli 2011 SchwarzArbG § 2, § 3, § 4, § 5, § 16

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Mindestarbeitsbedingungengesetzes" die Wörter „und des § 10 Absatz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes" eingefügt.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 nach den Wörtern „selbstständig tätigen Personen" die Wörter „sowie des Entleihers im Rahmen einer Prüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 5" eingefügt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „des Dritten" die Wörter „sowie des Entleihers im Rahmen einer Prüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 5" eingefügt.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden nach dem Wort „Werkleistungen" die Wörter „sowie des Entleihers im Rahmen einer Prüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 5" eingefügt.

b)
Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Satz 1 gilt im Rahmen der Durchführung der Prüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 entsprechend für Unterlagen, aus denen die Vergütung des Leiharbeitsverhältnisses hervorgeht."

4.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „§ 2 Abs. 1" die Wörter „, sowie Entleiher, die bei einer Prüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 5" eingefügt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 und 2 werden jeweils nach dem Wort „Auftraggeber" die Wörter „sowie der Entleiher im Rahmen einer Prüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 5" eingefügt.

5.
In § 16 Absatz 2 wird die Angabe „§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 2 und 2a" durch die Wörter „§§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AÜGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AÜGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 8 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1506) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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