Artikel 6a - Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (IfSGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622 (Nr. 41); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Geltung ab 04.08.2011, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 6a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung


Artikel 6a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. August 2011 RSAV § 30, § 40, § 41

Die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vom 3. Januar 1994 (BGBl. I S. 55), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2309) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 30 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „beginnend mit dem Berichtsjahr 2006" gestrichen und nach dem Wort „Jahres" ein Komma und die Wörter „die Datenmeldungen nach Absatz 1 Nummer 1, 2, 8 und 9 bis zum 15. April des zweiten und dritten auf das Berichtsjahr folgenden Jahres" eingefügt.

2.
§ 40 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 werden nach dem Wort „Krankenkassen" ein Komma und die Wörter „verringert um die Mitglieder nach § 242 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt.

b)
In Nummer 4 werden vor dem Wort „Zahl" die Wörter „um die Mitglieder nach § 242 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch verringerten" eingefügt.

3.
§ 41 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 werden nach dem Semikolon die Wörter „ab dem Jahresausgleich für das Jahr 2011 ist das Ergebnis nach Nummer 1 durch die jahresdurchschnittliche, um die Mitglieder nach § 242 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch verringerte Zahl der Mitglieder aller Krankenkassen zu teilen;" angefügt.

b)
In Nummer 3 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und werden die Wörter „ab dem Jahresausgleich für das Jahr 2011 ist das Ergebnis nach Nummer 2 für jede Krankenkasse mit der jahresdurchschnittlichen, um die Mitglieder nach § 242 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch verringerten Zahl ihrer Mitglieder zu vervielfachen." angefügt.

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Zitierungen von Artikel 6a Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6a IfSGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IfSGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 11 GKV-VStG Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
... Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vom 3. Januar 1994 (BGBl. I S. 55), die zuletzt durch Artikel 6a des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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