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§ 7 - Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Artikel 1 G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2179, 2012 I 131; aufgehoben durch Artikel 36 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 01.12.2011; FNA: 8053-8 Sonstige Vorschriften
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§ 7 CE-Kennzeichnung



(1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30).

(2) Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen,

1.
wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 oder andere Rechtsvorschriften dies vorsehen oder ohne dass die Anforderungen der Absätze 3 bis 5 erfüllt sind, oder

2.
das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift ihre Anbringung vorschreibt.

(3) Sofern eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift nichts anderes vorsieht, muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht sein. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht sowie auf den Begleitunterlagen, sofern entsprechende Unterlagen vorgeschrieben sind.

(4) Nach der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der notifizierten Stelle nach § 2 Nummer 20, soweit diese Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war. Die Kennnummer ist entweder von der notifizierten Stelle selbst anzubringen oder vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten nach den Anweisungen der Stelle.

(5) Die CE-Kennzeichnung muss angebracht werden, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird. Nach der CE-Kennzeichnung und gegebenenfalls nach der Kennnummer kann ein Piktogramm oder ein anderes Zeichen stehen, das auf ein besonderes Risiko oder eine besondere Verwendung hinweist.



 

Zitierungen von § 7 ProdSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ProdSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 ProdSG Bußgeldvorschriften (vom 01.12.2011)
... ein Zeichen oder eine Aufschrift auf einem Produkt anbringt, 6. entgegen § 7 Absatz 2 ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, 7. einer Rechtsverordnung nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufzugsverordnung (12. ProdSV)
V. v. 06.04.2016 BGBl. I S. 605; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 5 12. ProdSV Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs
... EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung gemäß § 7 des Produktsicherheitsgesetzes in dem Fahrkorb an. Der Montagebetrieb hat ...
§ 7 12. ProdSV Allgemeine Pflichten des Herstellers
... EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung gemäß § 7 des Produktsicherheitsgesetzes an. Der Hersteller hat sicherzustellen, dass jedem ...
§ 8 12. ProdSV Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
... dem Sicherheitsbauteil für Aufzüge fest verbundenen Typenschild gemäß § 7 Absatz 3 des Produktsicherheitsgesetzes angegeben wird. (2) Der Hersteller ...
§ 20 12. ProdSV Formale Nichtkonformität
... zu korrigieren: 1. die CE-Kennzeichnung wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 des Produktsicherheitsgesetzes angebracht, 2. die Kennnummer der notifizierten Stelle ... 2. die Kennnummer der notifizierten Stelle wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes angebracht, 3. die ...

Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)
V. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 692; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 15 14. ProdSV CE-Kennzeichnung
... Die CE-Kennzeichnung ist nach § 7 Absatz 1 und 3 bis 5 des Produktsicherheitsgesetzes auf dem in Artikel 4 Absatz 1 und 2 der ...
§ 21 14. ProdSV Formale Nichtkonformität
... zu korrigieren: 1. die CE-Kennzeichnung wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 des Produktsicherheitsgesetzes in Verbindung mit § 15 dieser Verordnung angebracht,  ... 2. die Kennnummer der notifizierten Stelle wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes in Verbindung mit § 15 dieser Verordnung ...

Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
V. v. 06.01.2016 BGBl. I S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 5 11. ProdSV Allgemeine Pflichten des Herstellers
... EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung gemäß § 7 des Produktsicherheitsgesetzes an, 2. sofern es sich um eine Komponente handelt, eine ...
§ 14 11. ProdSV Besondere Explosionsschutzkennzeichnungen
... Hinter der CE-Kennzeichnung nach § 7 des Produktsicherheitsgesetzes und gegebenenfalls der Kennnummer der notifizierten Stelle ...
§ 18 11. ProdSV Formale Nichtkonformität
... zu korrigieren: 1. die CE-Kennzeichnung wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 des Produktsicherheitsgesetzes angebracht, 2. die besonderen ... 3. die Kennnummer der notifizierten Stelle wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes angebracht, 4. die ...

Maschinenverordnung (9. ProdSV)
Artikel 1 V. v. 12.05.1993 BGBl. I S. 704; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 5 9. ProdSV CE-Kennzeichnung (vom 15.12.2011)
... Die nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 erforderliche CE-Kennzeichnung richtet sich nach § 7 Absatz 1 und 3 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes . (2) Die Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen annähernd gleich ...

Verordnung über einfache Druckbehälter (6. ProdSV)
Artikel 1 V. v. 06.04.2016 BGBl. I S. 597; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 5 6. ProdSV Allgemeine Pflichten des Herstellers
... EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung gemäß § 7 des Produktsicherheitsgesetzes sowie die in Anhang III Nummer 1.1 und 1.2 der Richtlinie ...
§ 16 6. ProdSV Formale Nichtkonformität
... zu korrigieren: 1. die CE-Kennzeichnung wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 des Produktsicherheitsgesetzes angebracht, 2. die Kennnummer der notifizierten Stelle ... 2. die Kennnummer der notifizierten Stelle wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes angebracht, 3. die Angaben nach Anhang III ...

Verordnung über elektrische Betriebsmittel (1. ProdSV)
V. v. 17.03.2016 BGBl. I S. 502; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 7 1. ProdSV Allgemeine Pflichten des Herstellers
... EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung gemäß § 7 des Produktsicherheitsgesetzes an. (3) Der Hersteller muss die technischen Unterlagen ...
§ 18 1. ProdSV Formale Nichtkonformität
... zu korrigieren: 1. die CE-Kennzeichnung wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 des Produktsicherheitsgesetzes angebracht, 2. die EU-Konformitätserklärung ...

Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder (10. ProdSV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2016 BGBl. I S. 2668; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 24 10. ProdSV Formale Nichtkonformität
... zu korrigieren: 1. die CE-Kennzeichnung wurde nicht oder unter Verletzung von § 7 des Produktsicherheitsgesetzes oder von § 14 dieser Verordnung angebracht, 2. die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 15 ProdSNG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
... bereitgestellt werden, wenn sie gemäß Absatz 2 mit der CE-Kennzeichnung nach § 7 des Produktsicherheitsgesetzes versehen sind" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt ...
Artikel 19 ProdSNG Änderung der Maschinenverordnung
... 2 bis 4 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 7 Absatz 1 und 3 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt. b) In Absatz 4 ...
Artikel 20 ProdSNG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von und Verkehr mit Sportbooten
... 6 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 7 des Produktsicherheitsgesetzes" und das Wort „zugelassenen" durch das Wort ... 6 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 7 des Produktsicherheitsgesetzes" und das Wort „zugelassenen" durch das Wort ... 6 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 7 des Produktsicherheitsgesetzes" und das Wort „zugelassenen" durch das Wort ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (1. ProdSV)
V. v. 11.06.1979 BGBl. I S. 629; aufgehoben durch § 22 V. v. 17.03.2016 BGBl. I S. 502
§ 3 1. ProdSV (vom 01.12.2011)
... bereitgestellt werden, wenn sie gemäß Absatz 2 mit der CE-Kennzeichnung nach § 7 des Produktsicherheitsgesetzes versehen sind, durch die der Hersteller oder sein in der ...

Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten (10. ProdSV)
V. v. 09.07.2004 BGBl. I S. 1605; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 29.11.2016 BGBl. I S. 2668
§ 3 10. ProdSV Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt (vom 01.12.2011)
... in Betrieb genommen werden, wenn 1. a) diese mit der CE-Kennzeichnung nach § 7 des Produktsicherheitsgesetzes und der Kennnummer der notifizierten Stelle - bei Beteiligung ... wenn 1. a) das Bauteil und/oder dessen Verpackung mit der CE-Kennzeichnung nach § 7 des Produktsicherheitsgesetzes und der Kennnummer der notifizierten Stelle - bei Beteiligung ... oder Motoren mit Z-Antrieb und mit integriertem Abgassystem mit der CE-Kennzeichnung nach § 7 des Produktsicherheitsgesetzes und, bei Beteiligung der notifizierten Stelle an der ...