Artikel 4 - Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNG k.a.Abk.)

G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131; Geltung ab 01.12.2011, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 4 Änderung des Atomgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2011 AtG § 8, § 19, § 20

Das Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2011 (BGBl. I S. 1704) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Absatz 3 werden die Wörter „§ 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Nummer 30 des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt.

2.
In § 19 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 16 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 36 des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt.

3.
In § 20 Satz 2 werden die Wörter „§ 16 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 36 des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ProdSNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, werden die ...


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