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Artikel 3 - Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNG k.a.Abk.)

G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131; Geltung ab 01.12.2011, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2011 BauPGHeizkesselV § 5, § 8

Die Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 796), die durch § 14 des Gesetzes vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Im Übrigen sind die §§ 24 bis 31 des Produktsicherheitsgesetzes anzuwenden."

2.
In § 8 wird die Angabe „§ 14 Abs. 1 Nr. 4" durch die Angabe „§ 14 Absatz 1" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ProdSNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2449
Artikel 5 BauPGNeuG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz
... nach dem Bauproduktengesetz vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 796), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt ...