Artikel 33 - Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNG k.a.Abk.)

G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131; Geltung ab 01.12.2011, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 33 Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung


Artikel 33 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2011 SeeSchStrO § 9

In § 9 Absatz 1 Satz 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209; 1999 I S. 193), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 935) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „das Inverkehrbringen von Sportbooten" durch die Wörter „die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten" und das Wort „Wasserfahrzeugen" durch das Wort „Wasserfahrzeuge" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 33 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 33 ProdSNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209; 1999 I S. 193), die zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, werden die ...


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