Artikel 7 - Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (VermAnlGEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Börsengesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2012 BörsG § 44, § 45, § 46, § 47, § 48, § 52, mWv. 13. Dezember 2011 § 1

Das Börsengesetz vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330, 1351), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2427) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu den §§ 44 bis 47 wie folgt gefasst:

„§§ 44 bis 47 (weggefallen)".

abweichendes Inkrafttreten am 13.12.2011

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Ist eine Börse beauftragt worden, Versteigerungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (ABl. L 302 vom 18.11.2010, S. 1) durchzuführen, gelten hinsichtlich dieser Versteigerungen die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit in der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 in der jeweils geltenden Fassung nichts anderes bestimmt ist."

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
Die §§ 44 bis 47 werden aufgehoben.

4.
In § 48 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „47" durch die Angabe „43" ersetzt.

5.
Dem § 52 wird folgender Absatz 8 angefügt:

„(8) Für Ansprüche wegen fehlerhafter Prospekte, die Grundlage für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einer inländischen Börse sind und die vor dem 1. Juni 2012 im Inland veröffentlicht worden sind, sind die §§ 44 bis 47 in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden."

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VermAnlGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 26 VermAnlGEG Inkrafttreten
... 5, 7 und 8 Buchstabe b bis e und Nummer 9, Artikel 5 Nummer 6 und Nummer 9 § 34g und Artikel 7 Nummer 2 sowie die Artikel 19 bis 21, 24 und 25 treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 5 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Börsengesetzes
... Börsengesetz vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330, 1351), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed