Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3. UStGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2562 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2012
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 UStG § 20

§ 20 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
In Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „250.000" durch die Angabe „500.000" ersetzt.

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

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Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Christian Wulff

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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