Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse (EGObstGemÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2011 EUObstGV § 1, § 2, § 4

Die Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse vom 10. Juni 2009 (BGBl. I S. 1269) wird wie folgt geändert:

1.
Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:

„Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse".

2.
In § 1 werden die Wörter „der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.

3.
In § 2 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „Artikels 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EG) Nr. 2200/96, (EG) Nr. 2201/96 und (EG) Nr. 1182/2007 des Rates im Sektor Obst und Gemüse (ABl. L 350 vom 31.12.2007, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1221/2008 (ABl. L 336 vom 13.12.2008, S. 1) geändert worden ist" durch die Wörter „Artikels 4 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1)" ersetzt.

4.
§ 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Verordnung (EG) Nr. 1580/2007" durch die Wörter „Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011" ersetzt.

b)
In Nummer 1 werden die Wörter „Artikel 20 Absatz 3 Satz 2" durch die Wörter „Artikel 17 Absatz 3 Satz 2" ersetzt.

c)
In Nummer 2 werden die Wörter „Artikel 20 Absatz 3 Satz 2" durch die Wörter „Artikel 17 Absatz 3 Satz 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EGObstGemÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGObstGemÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
V. v. 20.03.2014 BGBl. I S. 269
Artikel 1 EUObstGVuaÄndV Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse
... EU-Normen für Obst und Gemüse vom 10. Juni 2009 (BGBl. I S. 1269), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2630) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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