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§ 1 - Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

neugefasst durch B. v. 17.10.2012 BGBl. I S. 2166, 2725; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 29
Geltung ab 01.05.2008; FNA: 2125-46 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Anwendungsbereich



Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über

1.
Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie

2.
Produkte, die dem Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/988 unterfallen (Produkte).



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Frühere Fassungen von § 1 VIG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.02.2026Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
vom 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 29
aktuell vorher 16.07.2021 (30.07.2021)Artikel 8 Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
vom 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
aktuell vorher 01.09.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
vom 15.03.2012 BGBl. I S. 476
aktuellvor 01.09.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 VIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 29
Artikel 4 ProdSGÄndG Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes
... Juli 2021 (BGBl. I S. 3146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 Anwendungsbereich  ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 Anwendungsbereich Durch dieses Gesetz erhalten ... 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „ § 1 Anwendungsbereich Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien ...

Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Artikel 8 ProdSGNOG Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes
... 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 2 wird die Angabe „Nummer 26" durch die Angabe „Nummer 25" ersetzt.  ...