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§ 2 - Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 85-4 Kindergeld und Erziehungsgeld
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§ 2 Kinder



(1) Als Kinder werden auch berücksichtigt

1.
vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten oder Lebenspartners,

2.
Pflegekinder (Personen, mit denen der Berechtigte durch ein familienähnliches, auf Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht),

3.
vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Enkel.

(2) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es

1.
noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder

2.
noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und

a)
für einen Beruf ausgebildet wird oder

b)
sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt, oder

c)
eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder

d)
einen der folgenden freiwilligen Dienste leistet:

aa)
ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes,

bb)
ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes,

cc)
einen Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,

dd)
eine Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps im Sinne der Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014 (ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 32),

ee)
einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 5 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,

ff)
einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts" im Sinne der Förderleitlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Januar 2016,

gg)
einen Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch oder

hh)
einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4. Januar 2021 (GMBl S. 77) oder

3.
wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

2Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. 3Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich.

(3) 1In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchstabe a und b wird ein Kind, das

1.
den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat oder

2.
sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder

3.
eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Abs. 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ausgeübt hat,

für einen der Dauer dieser Dienste oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes, bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. 2Wird der gesetzliche Grundwehrdienst oder Zivildienst in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, geleistet, so ist die Dauer dieses Dienstes maßgebend. 3Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(4) 1Kinder, für die einer anderen Person nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, werden nicht berücksichtigt. 2Dies gilt nicht für Kinder, die in den Haushalt des Anspruchsberechtigten nach § 1 aufgenommen worden sind oder für die dieser die höhere Unterhaltsrente zahlt, wenn sie weder in seinen Haushalt noch in den Haushalt eines nach § 62 des Einkommensteuergesetzes Anspruchsberechtigten aufgenommen sind.

(5) 1Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, werden nicht berücksichtigt. 2Dies gilt nicht gegenüber Berechtigten nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3, wenn sie die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen haben.

(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, dass einem Berechtigten, der in Deutschland erwerbstätig ist oder sonst seine hauptsächlichen Einkünfte erzielt, für seine in Absatz 5 Satz 1 bezeichneten Kinder Kindergeld ganz oder teilweise zu leisten ist, soweit dies mit Rücksicht auf die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Kinder in deren Wohnland und auf die dort gewährten dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen geboten ist.





 

Frühere Fassungen von § 2 BKGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2022Artikel 35 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
aktuell vorher 18.07.2019Artikel 15 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
vom 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 6 Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 14 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
aktuell vorher 31.07.2014Artikel 21 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
aktuell vorher 24.07.2014Artikel 7 Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
vom 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
aktuell vorher 01.01.2012 (29.06.2013)Artikel 15 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 12 Steuervereinfachungsgesetz 2011
vom 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
aktuell vorher 01.01.2011 (13.12.2011)Artikel 9 Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
aktuell vorher 23.07.2009Artikel 13 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
vom 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
aktuell vorher 01.06.2008Artikel 2 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
vom 16.05.2008 BGBl. I S. 842
aktuell vorher 01.01.2007 (25.07.2007)Bekanntmachung der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
vom 17.07.2007 BGBl. I S. 1450
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 3 Steueränderungsgesetz 2007
vom 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BKGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BKGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BKGG Anspruchsberechtigte (vom 01.06.2022)
... 3. nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist. § 2 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 4 und 5 sind entsprechend anzuwenden. Im Fall des § 2 Abs. 2 ... 2 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 4 und 5 sind entsprechend anzuwenden. Im Fall des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 wird Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.  ...
§ 9 BKGG Antrag (vom 01.07.2019)
... weiterhin berücksichtigt, wenn der oder die Berechtigte anzeigt, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 vorliegen. Absatz 1 gilt entsprechend. (3) Die Leistungen für ...
§ 10 BKGG Auskunftspflicht (vom 24.07.2014)
... gilt entsprechend. (2) Soweit es zur Durchführung der §§ 2 und 6a erforderlich ist, hat der jeweilige Arbeitgeber der in diesen Vorschriften bezeichneten ...
§ 20 BKGG Anwendungsvorschrift (vom 01.01.2023)
... nach Absatz 5 nicht anzuwenden. (8) § 1 Abs. 2 Satz 3 und § 2 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) ist für ... die im Kalenderjahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendeten, sind § 1 Abs. 2 Satz 3 und § 2 Abs. 2 und 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. § 1 Abs. 2 ... der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. § 1 Abs. 2 Satz 3 und § 2 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) sind erstmals ... geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, ist § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. § 2 Abs. 3 ... 2 Satz 1 Nr. 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. § 2 Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) ist für ... tritt; für Kinder, die im Kalenderjahr 2006 das 25., 26. oder 27. Lebensjahr vollendeten, ist § 2 Abs. 3 Satz 1 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. (9) § 2 ... 3 Satz 1 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. (9) § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung ist auf Freiwilligendienste im Sinne der Verordnung (EU) ... 50), die ab dem 1. Januar 2014 begonnen wurden, ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden. (9a) § 2 Absatz 2 Satz 2 in der Fassung des Artikels 13 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) ist ab dem 1. ... Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) ist ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. (10) § 2 Abs. 2 Satz 4 in der Fassung des Artikels 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) ist erstmals ... vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) ist erstmals ab dem 1. Januar 2009 anzuwenden. (11) § 2 Absatz 3 ist letztmals bis zum 31. Dezember 2018 anzuwenden; Voraussetzung ist in diesen Fällen, dass ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
G. v. 02.08.2000 BGBl. I S. 1270; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 4 AntiDHG Hilfe für Hinterbliebene (vom 21.12.2007)
... wesentlich von ihm unterhalten worden sind sowie 2. Pflegekinder im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 des ...

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 13b AFBG Erlass und Stundung (vom 01.08.2020)
... hat, sowie Kinder im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes oder des § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Bundeskindergeldgesetzes . (4) Über den Antrag des Darlehensnehmers oder der Darlehensnehmerin auf Stundung ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 63 EStG Kinder (vom 09.12.2014)
... im Sinne des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a. Kinder im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes werden nicht berücksichtigt. (2) Die ...

Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
Artikel 1 G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 80 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 9 JFDG Förderung (vom 01.01.2024)
...  8. § 87 Absatz 4 Nummer 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch, 9. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b und d des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeld), 10. § 10 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ...

Lastenausgleichsgesetz (LAG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 265 LAG Erwerbsunfähigkeit (vom 01.06.2008)
... sind, sich selbst zu unterhalten. In den Fällen des Satzes 3 Nr. 1 ist § 2 Abs. 4 des Bundeskindergeldgesetzes, in den Fällen des Satzes 3 Nr. 2 und 3 ist § 2 Abs. ... 2 Abs. 4 des Bundeskindergeldgesetzes, in den Fällen des Satzes 3 Nr. 2 und 3 ist § 2 Abs. 3 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes entsprechend anzuwenden. (3) Als ...

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 2 SGB XIV Berechtigte der Sozialen Entschädigung
... auch in den Haushalt Geschädigter aufgenommene Stiefkinder sowie Pflegekinder im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bundeskindergeldgesetzes . (4) Hinterbliebene sind 1. Witwen, Witwer und Waisen,  ... einer Schädigung verstorbenen Person aufgenommene Stiefkinder sowie Pflegekinder im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bundeskindergeldgesetzes . (5) Nahestehende sind Geschwister sowie Personen, die mit Geschädigten eine ...
§ 87 SGB XIV Monatliche Entschädigungszahlung an Waisen (vom 01.01.2024)
... Zuwendungen in entsprechender Höhe verbunden ist, oder 2. in den Fällen des § 2 Absatz 2 mit Ausnahme des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Bundeskindergeldgesetzes sowie ... verbunden ist, oder 2. in den Fällen des § 2 Absatz 2 mit Ausnahme des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Bundeskindergeldgesetzes sowie in den Fällen des § 2 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes mit der Maßgabe, ... 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Bundeskindergeldgesetzes sowie in den Fällen des § 2 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Vollendung des 25. Lebensjahres die Vollendung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 15 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... (BGBl. I S. 1167) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d werden die ... 2. Dem § 20 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) § 2 Absatz 3 ist letztmals bis zum 31. Dezember 2018 anzuwenden; Voraussetzung ist in diesen ...

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 9 BeitrRLUmsG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d werden nach den Wörtern „§ 2 Absatz 1a des ... 4. Dem § 20 Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „§ 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 7. Dezember ...

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
B. v. 28.09.2009 BGBl. I S. 3177
Berichtigung BKGGBer
... 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen: In § 2 Absatz 2 Nummer 2d ist das Wort „Jugendfreiwilligendienstgesetz" durch das Wort ...

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 13 BürgEntlG-KV Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... 2009 (BGBl. I S. 416) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d werden nach ... a) Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „§ 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d in der Fassung des Artikels 13 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 ... b) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt: „(5a) § 2 Absatz 2 Satz 2 in der Fassung des Artikels 13 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) ...

Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
Artikel 6 FamEntlastG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
...  § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch ...

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 15 SoMiBG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 530) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d werden die Wörter „einen Freiwilligendienst im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 ...

Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 BKGGÄndG
... „um 5 Euro" ersetzt. 3. In § 10 Abs. 2 wird die Angabe „des § 2 " durch die Angabe „der §§ 2 und 6a" ersetzt. 4. In § 16 ... § 10 Abs. 2 wird die Angabe „des § 2" durch die Angabe „der §§ 2 und 6a" ersetzt. 4. In § 16 Abs. 4 wird das Wort „Familienkassen" ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 1 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Anwendung des Satzes 1 gilt § 32 Abs. 4 Satz 2 bis 10 des Einkommensteuergesetzes oder § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 10 des Bundeskindergeldgesetzes entsprechend. Hatte ein Kind, das bei Vollendung ... Anwendung findet, geleistet, so ist die Dauer dieses Dienstes maßgebend. § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 7 des Bundeskindergeldgesetzes gilt entsprechend. Verzögert sich die Schul- ...

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 14 StRAnpG 2015 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 21 StRAnpG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d werden die Wörter „einen Freiwilligendienst im ... 2013" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: „§ 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung ist auf ...

Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
Artikel 7 LPartStAnpG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... die Wörter „oder Lebenspartner" eingefügt. 2. In § 2 Absatz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „seines Ehegatten" die Wörter ...

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 8 InklArbFG Änderung des Sozialgesetzbuchs Vierzehntes Buch
... Zuwendungen in entsprechender Höhe verbunden ist, oder 2. in den Fällen des § 2 Absatz 2 mit Ausnahme des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Bundeskindergeldgesetzes sowie ... verbunden ist, oder 2. in den Fällen des § 2 Absatz 2 mit Ausnahme des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Bundeskindergeldgesetzes sowie in den Fällen des § 2 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes mit der Maßgabe, ... 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Bundeskindergeldgesetzes sowie in den Fällen des § 2 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Vollendung des 25. Lebensjahres die Vollendung des ...

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842
Artikel 2 JFDGEG Änderung sonstigen Bundesrechts
... vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3022), wird wie folgt geändert: a) § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d wird wie folgt ... § 20 Abs. 4 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt: „(5) § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d in der Fassung des Artikels 2 Abs. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ... 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) ab dem 1. Januar 2008 anzuwenden. Die Regelungen des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d in der bis zum 31. Mai 2008 geltenden Fassung sind bezogen auf die ... der Vorschriften des Jugendfreiwilligendienstegesetzes vereinbaren. (6) § 2 Abs. 2 Satz 4 in der Fassung des Artikels 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 35 JStG 2022 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d wird wie folgt gefasst: „d) einen der folgenden freiwilligen Dienste leistet: ...

Steueränderungsgesetz 2007
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
Artikel 3 StÄndG 2007 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... die Angabe „bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... 20 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) § 1 Abs. 2 Satz 3 und § 2 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) ist ... Kalenderjahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendeten, sind § 1 Abs. 2 Satz 3 und § 2 Abs. 2 und 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. § 1 ... in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. § 1 Abs. 2 Satz 3 und § 2 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) sind ... oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, ist § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. ... 2 Satz 1 Nr. 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. § 2 Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) ist ... für Kinder, die im Kalenderjahr 2006 das 25., 26. oder 27. Lebensjahr vollendeten, ist § 2 Abs. 3 Satz 1 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden." ...

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 12 StVereinfG 2011 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... „oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes" eingefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Sätze 2 bis 10 durch die ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... hat, sowie Kinder im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes oder des § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Bundeskindergeldgesetzes. (4) Über den Antrag des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 33b BVG (vom 01.01.2016)
... Anwendung des Satzes 1 gilt § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes oder § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Bundeskindergeldgesetzes entsprechend. Hatte ein Kind, das bei ... Anwendung findet, geleistet, so ist die Dauer dieses Dienstes maßgebend. § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 7 des Bundeskindergeldgesetzes gilt entsprechend. Verzögert sich ...
§ 45 BVG (vom 01.01.2016)
... Verstorbene in seinen Haushalt aufgenommen hatte, 2. Pflegekinder im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundeskindergeldgesetzes. (3) Die Waisenrente ist ...

Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres
neugefasst durch B. v. 15.07.2002 BGBl. I S. 2600; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842
§ 4 FÖJFG Förderung
... (Kinderzuschlag und Waisenrente bei Kriegsopferversorgung), 9. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeld), 10.  ...

Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres
neugefasst durch B. v. 15.07.2002 BGBl. I S. 2596; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842
§ 4 SozDiG Förderung
... (Kinderzuschlag und Waisenrente bei Kriegsopferversorgung), 9. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeld), 10.  ...