§ 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe *)
(1)
1Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach
§ 34 Absatz 2 und 4 bis 7 werden auf Antrag erbracht; gesonderte Anträge sind nur für Leistungen nach
§ 34 Absatz 5 erforderlich.
2Einer nachfragenden Person werden, auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für Bedarfe nach
§ 34 Leistungen erbracht, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken kann.
3Die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach
§ 34 Absatz 7 bleiben bei der Erbringung von Leistungen nach Teil 2 des
Neunten Buches unberücksichtigt.
- 1.
- Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen,
- 2.
- Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung dieser Bedarfe (Anbieter) oder
- 3.
- Geldleistungen.
2Die nach
§ 34c Absatz 1 zuständigen Träger der Sozialhilfe bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen.
3Die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach
§ 34 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen erbracht.
4Die nach
§ 34c Absatz 1 zuständigen Träger der Sozialhilfe können mit Anbietern pauschal abrechnen.
(3)
1Werden die Bedarfe durch Gutscheine gedeckt, gelten die Leistungen mit Ausgabe des jeweiligen Gutscheins als erbracht.
2Die nach
§ 34c Absatz 1 zuständigen Träger der Sozialhilfe gewährleisten, dass Gutscheine bei geeigneten vorhandenen Anbietern oder zur Wahrnehmung ihrer eigenen Angebote eingelöst werden können.
3Gutscheine können für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus ausgegeben werden.
4Die Gültigkeit von Gutscheinen ist angemessen zu befristen.
5Im Fall des Verlustes soll ein Gutschein erneut in dem Umfang ausgestellt werden, in dem er noch nicht in Anspruch genommen wurde.
(4) 1Werden die Bedarfe durch Direktzahlungen an Anbieter gedeckt, gelten die Leistungen mit der Zahlung als erbracht. 2Eine Direktzahlung ist für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus möglich.
- 1.
- monatlich in Höhe der im Bewilligungszeitraum bestehenden Bedarfe oder
- 2.
- nachträglich durch Erstattung verauslagter Beträge.
(6)
1Im Einzelfall kann der nach
§ 34c Absatz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen.
2Soweit der Nachweis nicht geführt wird, soll die Bewilligungsentscheidung widerrufen werden.
(7)
1Abweichend von den Absätzen 2 bis 5 können Leistungen nach
§ 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 gesammelt für Schülerinnen und Schüler an eine Schule ausgezahlt werden, wenn die Schule
- 1.
- dies bei dem nach § 34c Absatz 1 zuständigen Träger der Sozialhilfe beantragt,
- 2.
- die Leistungen für die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler verauslagt und
- 3.
- sich die Leistungsberechtigung von den Leistungsberechtigten nachweisen lässt.
2Der nach
§ 34c Absatz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe kann mit der Schule vereinbaren, dass monatliche oder schulhalbjährliche Abschlagszahlungen geleistet werden.
---
- *)
- Anm. d. Red.: siehe Beschluss und Maßgaben des BVerfG in B. v. 27. August 2020 (BGBl. I S. 1992)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 8 SGB XII Leistungen (vom 01.01.2020) ... Sozialhilfe umfasst: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40), 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis ...
§ 46b SGB XII Zuständigkeit (vom 01.01.2020) ... Im Fall der Auszahlung der Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und nach § 34a Absatz 7 ist § 98 Absatz 1a entsprechend anzuwenden. Bei Leistungsberechtigten nach diesem ...
§ 98 SGB XII Örtliche Zuständigkeit (vom 01.01.2022) ... Falle der Auszahlung der Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und bei Anwendung von § 34a Absatz 7 der nach § 34c zuständige Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 696/12 - (zu § 34 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2, Absatz 4 bis Absatz 7 und § 34a in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)B. v. 27.08.2020 BGBl. I S. 1992
Zitat in folgenden NormenAsylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 3 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 3 AsylbLG Grundleistungen (vom 16.05.2024) ... Erwachsenen neben den Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 entsprechend den §§ 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesondert berücksichtigt. Die ...
§ 12 AsylbLG Asylbewerberleistungsstatistik (vom 26.11.2019) ... Bildung und Teilhabe nach den §§ 2 und 3 Absatz 3 in Verbindung mit den §§ 34 bis 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die Höhe dieser Leistungen unterteilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
G. v. 13.08.2019 BGBl. I S. 1290
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 AsylbLGuaÄndG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ... Erwachsenen neben den Leistungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 entsprechend den §§ 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesondert berücksichtigt. (4) ... Bildung und Teilhabe nach den §§ 2 und 3 Absatz 3 in Verbindung mit den §§ 34 bis 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die Höhe dieser Leistungen unterteilt ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
Artikel 3b BVGuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... Satz 2 und Absatz 5 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2011 abweichend von § 34a Absatz 2 Satz 1 durch Direktzahlung an den Anbieter zu erbringen, wenn bei der ... der in Satz 1 genannten Bedarfe entstanden sind, werden diese Aufwendungen abweichend von § 34a Absatz 2 Satz 1 durch Geldleistung an die leistungsberechtigte Person erstattet." ... 2011 nach den Sätzen 1 und 2 zu berücksichtigenden Bedarfe werden abweichend von § 34a Absatz 2 Satz 1 durch Geldleistung gedeckt; die im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai 2011 nach ... Bedarfe können in den Fällen des Absatzes 2 abweichend von § 34a Absatz 2 Satz 1 auch durch Geldleistung gedeckt ...
Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1167
Artikel 2 SGBIIuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... wie folgt geändert: 1. In dem Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 34a folgende Angabe eingefügt: „§ 34b Berechtigte Selbsthilfe". ... nicht zugemutet werden kann, diese aus dem Regelbedarf zu bestreiten." 3. § 34a Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz ... der Sozialhilfe können mit Anbietern pauschal abrechnen." 4. Nach § 34a wird folgender § 34b eingefügt: „§ 34b Berechtigte Selbsthilfe ...
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2670
Artikel 1 SGB12uaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... denen a) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40), b) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel ... mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft nach Monat und Jahr, die in den §§ 28 bis 35, 37, 38 und § 133a genannten Bedarfe je Monat, Nettobedarf je Monat, Art und jeweilige ...
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 3 EGRBEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... und Teilhabe § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe Vierter Abschnitt Unterkunft ... gesondert berücksichtigt. Leistungen hierfür werden nach den Maßgaben des § 34a gesondert erbracht. (2) Bedarfe werden bei Schülerinnen und Schülern in ... der kulturellen Bildung und 3. die Teilnahme an Freizeiten. § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (1) Leistungen zur Deckung der ... a) In Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c werden die Wörter „§§ 28 bis 35, 37, 38 und § 133a" durch die Wörter „§ 27a Absatz 3, ... und Absatz 5 sind für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2011 abweichend von § 34a Absatz 2 Satz 1 durch Direktzahlung an den Anbieter zu erbringen, wenn bei der ... Die entstehenden Mehraufwendungen nach den Sätzen 1 und 3 werden abweichend von § 34a Absatz 2 Satz 1 durch Geldleistung gedeckt." 39. § 133b wird aufgehoben. ...
Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2020
Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 4 StaFamG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... aus den Leistungen nach Satz 1 und aus dem Regelbedarf zu bestreiten" ersetzt. 3. § 34a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ... „Im Fall der Auszahlung der Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und nach § 34a Absatz 7 ist § 98 Absatz 1a entsprechend anzuwenden." 8. Nach § 98 Absatz 1 wird ... 1 ist im Fall der Auszahlung der Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und nach § 34a Absatz 7 der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen örtlichem ...
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 1 TeilhStG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. 4b. § 34a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 Satz 2 werden ... Falle der Auszahlung der Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und bei Anwendung von § 34a Absatz 7 der nach § 34c zuständige Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 88e BVG (vom 01.07.2021) ... Abweichend von § 27a dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34a Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt der Antrag auf Leistungen nach § 27a dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34 Absatz ...
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