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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Marketing oder Geprüfte Fachwirtin für Marketing - Bachelor Professional in Marketing (Marketingfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung - MarketFachwBAProFV)

V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 254
Geltung ab 28.09.2023; FNA: 806-22-6-77 Berufliche Bildung

§ 4 Prüfungsbereich „Marketingstrategien entwickeln"



1Im Prüfungsbereich „Marketingstrategien entwickeln" hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, Marktinformationen anforderungsorientiert zu beschaffen, zu bewerten, zu präsentieren und zu erläutern sowie auf dieser Grundlage Marktentwicklungen zu prognostizieren und Marketingstrategien abzuleiten. 2Dies umfasst die Fähigkeit, auch soziale, rechtliche, technische, ethische, kulturelle und ökologische Aspekte zielorientiert und situationsbezogen zu berücksichtigen. 3In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

1.
Analysieren der Marktentwicklung, situationsgerecht Instrumente und Formen der Marktforschung anwenden und daraus Schlussfolgerungen ziehen,

2.
Ableiten von Marketingstrategien, Entscheidungsalternativen entwickeln und präsentieren,

3.
Kommunizieren und Implementieren von Marketingstrategien unter Berücksichtigung interner und externer Rahmenbedingungen.


§ 5 Prüfungsbereich „Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen"



1Im Prüfungsbereich „Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen" hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, produkt- oder dienstleistungsbezogene Marketingkonzepte zielgruppenorientiert sowie situationsgerecht zu entwickeln, zu gestalten und umzusetzen. 2In diesem Zusammenhang soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, Projekte im nationalen und internationalen Umfeld zu planen, zu organisieren und zu optimieren. 3Dabei sollen auch soziale, rechtliche, technische, ethische, kulturelle, ökologische und ökonomische Aspekte zielorientiert und situationsbezogen berücksichtigt werden. 4In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

1.
Marketingmix strategiegerecht auswählen und zur Ausgestaltung von Marketingkonzepten einsetzen,

2.
zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Koordinieren und Umsetzen von Marketingprojekten im Rahmen von Marketingkonzepten,

3.
zielgerichtetes Auswerten und Optimieren von Marketingkonzepten und -projekten.


§ 6 Prüfungsbereich „Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln"



1Im Prüfungsbereich „Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln" hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, die Wirtschaftlichkeit und Qualität strategischer und operativer Marketingprozesse zu analysieren und zu optimieren sowie dabei die Instrumente des Marketingcontrollings und der Qualitätssicherung anzuwenden. 2In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

1.
Instrumente des Marketingcontrollings auswählen und zur Analyse strategischer und operativer Marketingprozesse einsetzen,

2.
Ergebnisse des Marketingcontrollings auswerten und zur Optimierung der Marketingprozesse nutzen,

3.
Auswirkung auf die Qualitätssicherung der Prozesse analysieren und Verbesserungen ableiten.


§ 7 Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen"



1Im Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen" hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, zielorientiert mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Auszubildenden und Geschäftspartnern zu kommunizieren und zu kooperieren, Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements situationsgerecht einzusetzen und ethische Grundsätze zu berücksichtigen. 2Des Weiteren sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Auszubildende und Projektgruppen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen und der Unternehmensziele zu führen und zu motivieren. 3In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

1.
situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Partnern sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentationstechniken,

2.
Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirken bei der Personalrekrutierung,

3.
Planen und Steuern des Personaleinsatzes,

4.
situationsgerechtes Anwenden von Führungsmethoden,

5.
Planen und Durchführen der Berufsausbildung,

6.
Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,

7.
Gestalten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.