Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (1. BKatVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4688 (Nr. 74); Geltung ab 09.11.2021
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Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der Bußgeldkatalog-Verordnung in der vom 9. November 2021 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 9. November 2021 in Kraft.



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