Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2023 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2023 - LuftVStAbsenkV 2023)

V. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2062 (Nr. 45)
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 611-19-1-9 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
Eingangsformel
§ 1 Steuersätze 2023
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes, der zuletzt durch Artikel 198 Nummer 1 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176):

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1 Steuersätze 2023



Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2023 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,73 Euro,

2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 32,25 Euro,

3.
in anderen Ländern: 58,06 Euro.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed