Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben

§ 7 - Postsozialversicherungsorganisationsgesetz (PostSVOrgG)

Artikel 2 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2338; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 3 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813; aufgehoben durch Artikel 16 Abs. 9 G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 900-10-2 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 7 Betriebskrankenkasse


§ 7 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die Bundespost-Betriebskrankenkasse wird als Betriebskrankenkasse weitergeführt; sie ist rechtlich und organisatorisch selbständig.

(2) Die Betriebskrankenkasse ist zuständig für krankenversicherungspflichtig Beschäftigte

1.
im Bereich der aus dem Sondervermögen der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen,

2.
der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,

3.
der Unfallkasse Post und Telekom,

4.
der Museumsstiftung Post und Telekommunikation.

(3) Für die krankenversicherungspflichtig Beschäftigten in der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Die Vorschriften des Sechsten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.

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Zitierungen von § 7 PostSVOrgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 PostSVOrgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostSVOrgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 PostSVOrgG Überleitung der Beschäftigten, Übergangsregelung zur Kostenabgeltung
... erforderliches Personal ist von den Aktiengesellschaften zu stellen. (2) Die in § 7 Abs. 2 aufgeführten Unternehmen und Einrichtungen tragen entsprechend der Zahl ihrer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Artikel 3 2. EnWRNG Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen
... Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" ersetzt. (11) In § 7 Abs. 3 des Postsozialversicherungsorganisationsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, ...


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