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§ 11 - Onlinezugangsgesetz (OZG)
Artikel 9 G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122, 3138 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
Geltung ab 18.08.2017; FNA: 206-7 Öffentliche Informationstechnik
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Geltung ab 18.08.2017; FNA: 206-7 Öffentliche Informationstechnik
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§ 11 Übergangsregelung zum Einsatz des Datenschutzcockpits
Bis zum Inkrafttreten des § 10 darf ein Datenschutzcockpit mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in Pilotverfahren angewendet werden, in denen der Nutzer einen Antrag auf eine oder mehrere Verwaltungsleistungen stellt und dabei einwilligt, dass erforderliche Nachweise durch einen automatisierten Datenaustausch beigebracht werden.
Text in der Fassung des Artikels 16 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 28. Juni 2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230 m.W.v. 7. Juli 2021
Frühere Fassungen von § 11 OZG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 07.07.2021 | Artikel 16 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021 BGBl. I S. 2250 |
aktuell vorher | 07.04.2021 | Artikel 2 Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) vom 28.03.2021 BGBl. I S. 591 |
aktuell | vor 07.04.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 OZG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 OZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OZG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467
Artikel 2 RegMoG Änderung des Onlinezugangsgesetzes
... „, digitale Werkzeuge" eingefügt. 2. Die folgenden §§ 10 und 11 werden angefügt: „§ 10 Datencockpit (1) Ein ... Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung fest. § 11 Übergangsregelung zum Einsatz des Datencockpits Bis zum Inkrafttreten des § ...
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 16 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Onlinezugangsgesetzes
... durch das Wort „Datenschutzcockpit" ersetzt. 2. § 11 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
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