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§ 158 - Genossenschaftsgesetz (GenG)

neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 4125-1 Recht der Genossenschaften
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§ 158 Ersatzweise Bekanntmachung



Bestimmt die Satzung einer Genossenschaft für deren Bekanntmachungen ein öffentliches Blatt, das nicht mehr zur Verfügung steht, müssen bis zu einer anderweitigen Regelung in der Satzung die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger erfolgen.



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Frühere Fassungen von § 158 GenG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 1 Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
aktuell vorher 18.08.2006 (20.10.2006)Bekanntmachung des Neufassung des Genossenschaftsgesetzes
vom 16.10.2006 BGBl. I S. 2230
aktuell vorher 18.08.2006Artikel 3 Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
vom 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
aktuellvor 18.08.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 158 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 158 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... von Eintragungen § 157 Anmeldungen zum Genossenschaftsregister § 158 Nichterscheinen eines Bekanntmachungsblattes § 159 (weggefallen) § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
Artikel 1 GenTraG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
...  „§ 59 Befassung der Generalversammlung". d) Die Angabe zu § 158 wird wie folgt gefasst: „§ 158 Ersatzweise Bekanntmachung".  ... d) Die Angabe zu § 158 wird wie folgt gefasst: „ § 158 Ersatzweise Bekanntmachung". e) Die Angabe zu § 161 wird wie folgt ... durch die Wörter „Bekanntmachung im Bundesanzeiger" ersetzt. 28. § 158 wird wie folgt gefasst: „§ 158 Ersatzweise Bekanntmachung  ... Bundesanzeiger" ersetzt. 28. § 158 wird wie folgt gefasst: „ § 158 Ersatzweise Bekanntmachung Bestimmt die Satzung einer Genossenschaft für deren ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... beglaubigter Form einzureichen." 122. Nach § 157 wird folgender § 158 eingefügt: „§ 158 Nichterscheinen eines Bekanntmachungsblattes  ... 122. Nach § 157 wird folgender § 158 eingefügt: „§ 158 Nichterscheinen eines Bekanntmachungsblattes (1) Ist für die Bekanntmachungen ...