1Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Bankdienst.
2Sie besteht aus
- 1.
- den Modulprüfungen,
- 2.
- der Bachelorthesis,
- 3.
- der Verteidigung der Bachelorthesis und
- 4.
- der mündlichen Abschlussprüfung.
§ 30 GBankDVDV Übergangsregelung ... den Maßgaben anzuwenden, dass 1. an die Stelle des § 12 Absatz 1 und 2, der §§ 15 , 17 und 18 Absatz 3, der §§ 19 bis 22 sowie der §§ 24 und 26 dieser Verordnung ...