§ 15a - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 161
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 15a Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff; Koordinierungsstelle; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz


§ 15a hat 7 frühere Fassungen und wird in 29 Vorschriften zitiert

(1) Alle zwei Jahre, erstmals im Jahr 2025, haben die Betreiber von Fernleitungsnetzen und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen einen nationalen Netzentwicklungsplan für das Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetz (Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff) zu erstellen.

(2) Die Betreiber von Fernleitungsnetzen und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen richten spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 gemeinsam eine Koordinierungsstelle ein, die insbesondere folgende Aufgaben wahrnimmt:

1.
Koordinierung der Erarbeitung des Szenariorahmens nach § 15b Absatz 1,

2.
Vorlage des Entwurfs des Szenariorahmens nach § 15b Absatz 4 Satz 1 zur Genehmigung durch die Regulierungsbehörde,

3.
Koordinierung der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff nach § 15c Absatz 1 und

4.
Vorlage des Entwurfs des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff nach § 15c Absatz 5 Satz 1 zur Bestätigung durch die Regulierungsbehörde.

(3) 1Es ist sicherzustellen, dass alle Betreiber von Fernleitungsnetzen und alle regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen in gleicher und diskriminierungsfreier Weise an der Einrichtung und Erfüllung der Aufgaben der Koordinierungsstelle mitwirken können. 2Die kartellrechtlichen Vorschriften sind bei der Einrichtung der Koordinierungsstelle und ihrer Aufgabenwahrnehmung zu beachten. 3Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorgaben zur Ausgestaltung der Koordinierungsstelle zu machen. 4Die Regulierungsbehörde überprüft anhand der bis dahin zur Erstellung der Netzentwicklungspläne und Szenariorahmen abgelaufenen Prozesse und unter Berücksichtigung insbesondere von deren Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie von Effizienzaspekten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027, ob die Aufgaben der Koordinierungsstelle zu einem späteren Zeitpunkt durch eine neu zu gründende juristische Person des Privatrechts wahrgenommen werden sollen. 5Die Ergebnisse der Überprüfung sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unverzüglich in Berichtsform zur Verfügung zu stellen.

(4) 1Die Koordinierungsstelle erstellt und betreibt eine Datenbank für Gas und Wasserstoff. 2Die Datenbank enthält die Netzmodelle, bestehend aus der Netztopologie und den angesetzten Kapazitäten, die von den Betreibern von Fernleitungsnetzen und den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff zugrunde zu legen sind. 3Hierzu stellen die Betreiber von Fernleitungsnetzen und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen der Koordinierungsstelle spätestens mit Übermittlung des Entwurfs des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff nach § 15c Absatz 1 Satz 1 alle dem Entwurf zugrunde liegenden Daten zur Verfügung. 4Die Koordinierungsstelle überführt diese Daten unverzüglich in die Datenbank. 5Die Daten sind von den Betreibern von Fernleitungsnetzen und den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen so aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen, dass ein fachkundiger Dritter den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff vollständig nachvollziehen und die Koordinierungsstelle eine eigene Modellierung erstellen kann. 6Die Regulierungsbehörde kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 nähere Bestimmungen zu Inhalt und Ausgestaltung der Datenbank treffen. 7Die Betreiber von Gasverteilernetzen, von Wasserstoffnetzen, die kein Transportnetz darstellen, von sonstigen Leitungsinfrastrukturen, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, und von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung erhalten Zugang zur Datenbank, soweit sie ein berechtigtes Interesse gegenüber der Koordinierungsstelle darlegen und bei Bedarf nachweisen. 8Sie sind zum vertraulichen Umgang mit den Daten verpflichtet; insbesondere dürfen sie die Daten nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen. 9Die Regulierungsbehörde und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben uneingeschränkten Zugang zur Datenbank.

(5) 1Die Betreiber von Fernleitungsnetzen, von Wasserstofftransportnetzen, von Gasverteilernetzen, von Wasserstoffnetzen, die kein Transportnetz darstellen, von sonstigen Leitungsinfrastrukturen, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, sowie von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung sind berechtigt und verpflichtet, mit der Koordinierungsstelle und untereinander in dem Umfang zusammenzuarbeiten, der erforderlich ist, um eine sachgerechte Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff zu gewährleisten. 2Betreiber von Gasverteilernetzen, von Wasserstoffnetzen, die kein Transportnetz darstellen, von sonstigen Leitungsinfrastrukturen, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, sowie von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung sind insbesondere verpflichtet, den Betreibern von Fernleitungsnetzen und regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen sowie der Koordinierungsstelle alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur sachgerechten Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff und zur Wahrnehmung der der Koordinierungsstelle nach den Absätzen 2 und 4 Satz 1 obliegenden Aufgaben erforderlich sind.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes G. v. 14. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 161 m.W.v. 17. Mai 2024

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Frühere Fassungen von § 15a EnWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.05.2024Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
vom 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 161
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
aktuell vorher 29.07.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
vom 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 89 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
aktuell vorher 04.08.2011Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
vom 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
aktuellvor 04.08.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 15a EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a EnWG Operationelle Entflechtung von Verteilernetzbetreibern (vom 29.07.2022)
... integrierten Unternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ...
§ 9 EnWG Unabhängiger Systembetreiber (vom 17.05.2024)
... zehnjährigen Netzentwicklungsplan nach den §§ 12a bis 12f oder nach den §§ 15a bis 15e umzusetzen. Der Unabhängige Systembetreiber hat in der Lage zu sein, den ... beschlossenen und im Netzentwicklungsplan nach den §§ 12a bis 12f oder nach den §§ 15a bis 15e für die folgenden drei Jahre ausgewiesenen Investitionen zu finanzieren oder ihre ...
§ 10b EnWG Rechte und Pflichten im vertikal integrierten Unternehmen (vom 17.05.2024)
... des zehnjährigen Netzentwicklungsplans nach den §§ 12a bis 12f oder nach den §§ 15a bis 15e durch den Unabhängigen Transportnetzbetreiber. (3) ...
§ 10d EnWG Aufsichtsrat des Unabhängigen Transportnetzbetreibers (vom 17.05.2024)
... des zehnjährigen Netzentwicklungsplans nach den §§ 12a bis 12f oder nach den §§ 15a bis 15e betreffen, sind ausschließlich von der Unternehmensleitung des Unabhängigen ...
§ 11 EnWG Betrieb von Energieversorgungsnetzen (vom 29.12.2023)
... von Energieversorgungsnetzen haben insbesondere die Aufgaben nach den §§ 12 bis 16a zu erfüllen. Sie nehmen diese Aufgaben für ihr Energieversorgungsnetz ...
§ 15c EnWG Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff (vom 17.05.2024)
... sind verpflichtet, auf der Grundlage des Szenariorahmens nach § 15b sowie anhand der nach § 15a Absatz 5 Satz 2 zur Verfügung gestellten Informationen einen Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff zu ...
§ 28q EnWG Wasserstoff-Kernnetz (vom 17.05.2024)
... den Kapazitätsbedarfen, die dem Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 nach § 15a zugrunde lagen, unverzüglich in den Prozess des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 ...
§ 35 EnWG Monitoring und ergänzende Informationen (vom 29.12.2023)
... von Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilernetzen ihren Aufgaben nach den §§ 11 bis 16a nachkommen; 9. die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 42;  ...
§ 54 EnWG Allgemeine Zuständigkeit (vom 29.12.2023)
... der Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach § 14 Absatz 1, §§ 14a, 14b und 15 bis 16a, 6. die Überwachung der Vorschriften zum Netzanschluss nach den ...
§ 59 EnWG Organisation (vom 17.05.2024)
... nach § 14 Absatz 2 und den §§ 14c bis 14e, 9. die Aufgaben nach den §§ 15a bis 15e, 9a. Festlegungen nach § 17 Absatz 4 über die technischen Bedingungen ...
§ 91 EnWG Gebührenpflichtige Handlungen (vom 17.05.2024)
... 13g Absatz 6 Satz 4, § 14 Absatz 2, § 14c Absatz 2 bis 4, § 14e Absatz 5, der §§ 15a bis 15e, 17d, 19a Absatz 2, der §§ 20, 21, 21a, 23a, 28a Absatz 3, von § 28b Absatz ...
§ 113b EnWG Umstellung von Erdgasleitungen im Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff (vom 17.05.2024)
... können im Rahmen des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff gemäß den §§ 15a bis 15e Gasversorgungsleitungen kenntlich machen, die perspektivisch auf eine Wasserstoffnutzung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Anlage EnWGKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2022)
... des Szenariorahmens der Fernleitungsnetzbetreiber nach § 15a Absatz 1 Satz 7 EnWG 100.000 ... 18 Änderungsverlangen zum Netzentwicklungsplan Gas nach § 15a Absatz 3 Satz 5 EnWG 125.000 19 Festlegung nach § 29 ... 125.000 19 Festlegung nach § 29 Absatz 1 i. V. m. § 15a Absatz 5 EnWG 1.000 - 100.000 20 Feststellung der Netzkosten für ...

Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
Artikel 1 V. v. 03.09.2010 BGBl. I S. 1261; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 17 GasNZV Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs (vom 18.08.2017)
... sind verpflichtet, marktgebietsweit im Verfahren der Netzentwicklungsplanung nach § 15a des Energiewirtschaftsgesetzes den langfristigen Kapazitätsbedarf in einem netzbetreiberübergreifenden, transparenten ...
§ 39 GasNZV Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber von Gaskraftwerken sowie Speicher-, LNG- und Produktionsanlagen (vom 20.06.2019)
... dessen Erforderlichkeit sich auf Grundlage des in dem Verfahren der Netzentwicklungsplanung nach § 15a des Energiewirtschaftsgesetzes ermittelten Kapazitätsbedarfs ergibt, bereitgestellt wird, es sei denn, die Durchführung ... gebucht wird. (2) Nach Vorlage des Netzentwicklungsplans nach § 15a Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes durch die Fernleitungsnetzbetreiber müssen der Fernleitungsnetzbetreiber und der ... darin enthaltenen Ausbaumaßnahmen Gegenstand des verbindlichen Netzentwicklungsplans nach § 15a Absatz 3 Satz 5 und 7 des Energiewirtschaftsgesetzes sind. Der Fernleitungsnetzbetreiber hat Anspruch auf Anpassung des verbindlichen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 22.07.2015 BGBl. I S. 1405
Artikel 1 3. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... des Szenariorahmens der Fernleitungsnetzbetreiber nach § 15a Abs. 1 Satz 7 EnWG 100.000 18. Änderungsverlangen zum ... 18. Änderungsverlangen zum Netzentwicklungsplan Gas nach § 15a Abs. 3 Satz 5 EnWG 125.000 19. Festlegung nach § 29 ... 125.000 19. Festlegung nach § 29 Abs. 1 i. V. m. § 15a Abs. 5 EnWG 1.000 - 100.000 20. Bestätigung des ...

Erste Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
V. v. 11.08.2017 BGBl. I S. 3194
Artikel 1 1. GasNZVÄndV Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
... zum 1. April" durch die Wörter „im Verfahren der Netzentwicklungsplanung nach § 15a des Energiewirtschaftsgesetzes " ersetzt. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 12. § 21 wird wie folgt ... 17 Absatz 1" durch die Wörter „in dem Verfahren der Netzentwicklungsplanung nach § 15a des Energiewirtschaftsgesetzes " ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die ... die Wörter „Nach Bestätigung des Szenariorahmens durch die Bundesnetzagentur nach § 15a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes " ersetzt und wird vor dem Wort „Realisierungsfahrplan" das Wort ... darin enthaltenen Ausbaumaßnahmen Gegenstand des verbindlichen Netzentwicklungsplans nach § 15a Absatz 3 Satz 5 und 7 des Energiewirtschaftsgesetzes sind." c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „in dem Zeitraum ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
Artikel 2 1. EnVKGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... der Übertragungsnetzbetreiber". b) Nach der Angabe zu § 15a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 15b Umsetzungsbericht der ... der §§ 12a bis 12c sowie 12f sind entsprechend anzuwenden." 8. § 15a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... das Wort „drei" durch das Wort „vier" ersetzt. 9. Nach § 15a wird folgender § 15b eingefügt: „§ 15b Umsetzungsbericht der ... des Netzentwicklungsplans der Fernleitungsnetzbetreiber für das Jahr 2015 nach § 15a wird nach den bis zum 1. Januar 2016 geltenden Vorschriften ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 EnWRKAnpG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... vertikal integrierten Unternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls ... Absatz 1 nähere Bestimmungen zu den Absätzen 1 bis 5 treffen." 13a. In § 15a Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „sowie die Auswirkungen denkbarer Störungen der Versorgung" ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
...  d) In Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „Frist," gestrichen. 15. In § 15a Absatz 3 Satz 7 werden die Wörter „Satz 3 und 4" durch die Angabe „Satz 5" ersetzt. ... den Kapazitätsbedarfen, die dem Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 nach § 15a zugrunde lagen, unverzüglich in den Prozess des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 ... 13g Absatz 6 Satz 4, § 14 Absatz 2, § 14c Absatz 2 bis 4, § 14e Absatz 5, der §§ 15a , 15b, 17d, 19a Absatz 2, der §§ 20, 21, 21a, 23a, 28a Absatz 3, von § 28b Absatz 1 ...

Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
Artikel 2 KWKFördG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... betraut" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 4. § 11 ... 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 4. § 11 wird wie folgt geändert: a) In ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 12 bis 16" durch die Angabe „§§ 12 bis 16a" ersetzt. b) In ... 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 12 bis 16" durch die Angabe „§§ 12 bis 16a" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 16 ... 16a" ersetzt. 7. In § 35 Abs. 1 Nr. 8 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 8. In § ... 1 Nr. 8 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 8. In § 49 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 wird jeweils die Angabe ...

Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 16.01.2012 BGBl. I S. 74
Artikel 3 ErdölBevGEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... werden aufgehoben. cc) In Nummer 3 Buchstabe a werden die Wörter „§ 15a Absatz 3 Satz 4" durch die Wörter „§ 15a Absatz 3 Satz 5" ersetzt. ... werden die Wörter „§ 15a Absatz 3 Satz 4" durch die Wörter „§ 15a Absatz 3 Satz 5" ersetzt. dd) Nummer 3a wird wie folgt gefasst:  ... „3b. entgegen § 12b Absatz 5, § 12c Absatz 5 oder § 15a Absatz 1 Satz 1 einen Entwurf oder einen Netzentwicklungsplan nicht oder nicht rechtzeitig ...

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... f) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 15a Netzentwicklungsplan der Fernleitungsnetzbetreiber". g) Nach der Angabe zu § ... Energieversorgungsunternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls ... zehnjährigen Netzentwicklungsplan nach den §§ 12a bis 12f oder § 15a umzusetzen. Der Unabhängige Systembetreiber hat in der Lage zu sein, den Verpflichtungen, die ... beschlossenen und im Netzentwicklungsplan nach den §§ 12a bis 12f oder § 15a für die folgenden drei Jahre ausgewiesenen Investitionen zu finanzieren oder ihre Zustimmung ... des zehnjährigen Netzentwicklungsplans nach den §§ 12a bis 12f oder § 15a durch den Unabhängigen Transportnetzbetreiber. (3) Tochterunternehmen des ... des zehnjährigen Netzentwicklungsplans nach den §§ 12a bis 12f oder nach § 15a betreffen, sind ausschließlich von der Unternehmensleitung des Unabhängigen ... nach § 21i Absatz 1 Nummer 9." 14. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Netzentwicklungsplan der ... 14. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Netzentwicklungsplan der Fernleitungsnetzbetreiber (1) Die Betreiber von ... Maßnahmen nach § 94, die Aufgaben nach den §§ 12a bis 12f und 15a sowie die Vorgaben zu den Netzzustands- und Netzausbauberichten nach § 14 Absatz 1a Satz ... Investition, die nach dem Netzentwicklungsplan nach § 12c Absatz 4 Satz 1 und 3 oder § 15a in den folgenden drei Jahren nach Eintritt der Verbindlichkeit nach § 12c Absatz 4 Satz 1 ... drei Jahren nach Eintritt der Verbindlichkeit nach § 12c Absatz 4 Satz 1 oder § 15a Absatz 3 Satz 8 durchgeführt werden musste, nicht durchgeführt, fordert die ... oder nicht vollständig vornimmt, 1c. entgegen § 12b Absatz 5 oder § 15a Absatz 1 Satz 1 einen Netzentwicklungsplan nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 1d. ... nach der Angabe „§ 5 Satz 4", die Angabe „§ 12c Absatz 1 Satz 2, § 15a Absatz 3 Satz 4," eingefügt. ee) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 29 Absatz 1 nähere Bestimmungen zu den Absätzen 1 bis 4 treffen." 26. In § 15a Absatz 1 Satz 4 wird das Wort „Speicheranlagen" durch das Wort „Gasspeicheranlagen" ... Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach § 14 Absatz 1 und 3, §§ 14a, 14b und 15 bis 16a,". bb) In Nummer 9 wird das „und" am Ende durch ein Komma ... 12d, 13b, 14 Absatz 2, § 14c Absatz 2 bis 4, § 14d Absatz 4, § 14e Absatz 5, der §§ 15a , 15b, 17c, 17d, 19a Absatz 2, der §§ 21a, 23a, 28a Absatz 3, § 28b Absatz 1 und 5, ... Fernleitungsnetzbetreiber können im Rahmen des Netzentwicklungsplans Gas gemäß § 15a Gasversorgungsleitungen kenntlich machen, die perspektivisch auf eine Wasserstoffnutzung ... des Erdgasnetzes in einem geringfügigen Umfang ausweisen. Die Entscheidung nach § 15a Absatz 3 Satz 5 kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um zu ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277, BGBl. 2023 I Nr. 20
Artikel 1 9. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... des Szenariorahmens der Fernleitungsnetzbetreiber nach § 15a Absatz 1 Satz 7 EnWG 100.000  ... 18 Änderungsverlangen zum Netzentwicklungsplan Gas nach § 15a Absatz 3 Satz 5 EnWG 125.000 19 Festlegung nach § 29 ... 125.000 19 Festlegung nach § 29 Absatz 1 i. V. m. § 15a Absatz 5 EnWG 1.000 - 100.000 20 Feststellung der Netzkosten für ...

Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... § 14 Absatz 1a Satz 5 und Absatz 1b Satz 2, 9. die Aufgaben nach den §§ 15a , 15b, 10. die Aufgaben nach den §§ 17a bis 17c, 11. die ...

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
V. v. 13.06.2019 BGBl. I S. 786
Artikel 1 LNGFV Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
... 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Nach Vorlage des Netzentwicklungsplans nach § 15a Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes durch die Fernleitungsnetzbetreiber müssen der Fernleitungsnetzbetreiber und der ... darin enthaltenen Ausbaumaßnahmen Gegenstand des verbindlichen Netzentwicklungsplans nach § 15a Absatz 3 Satz 5 und 7 des Energiewirtschaftsgesetzes sind. Der Fernleitungsnetzbetreiber hat Anspruch auf Anpassung des verbindlichen ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 89 2. DSAnpUG-EU Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... durch das Wort „Verantwortlicher" ersetzt. 2. In § 15a Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen" durch die Wörter ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 161
Artikel 1 2. EnWGÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 15a und 15b werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 15a ... zu den §§ 15a und 15b werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 15a Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff; Koordinierungsstelle; Verordnungsermächtigung; ... § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „ § 15a " durch die Wörter „nach den §§ 15a bis 15e" ersetzt. b) ... In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 15a" durch die Wörter „nach den §§ 15a bis 15e" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 15a" ... §§ 15a bis 15e" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „ § 15a " durch die Wörter „nach den §§ 15a bis 15e" ersetzt. 4. ... In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 15a" durch die Wörter „nach den §§ 15a bis 15e" ersetzt. 4. In § 10b Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ ... 15a bis 15e" ersetzt. 4. In § 10b Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 15a " durch die Wörter „nach den §§ 15a bis 15e" ersetzt. 5. ... 10b Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 15a" durch die Wörter „nach den §§ 15a bis 15e" ersetzt. 5. In § 10d Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ ... 15a bis 15e" ersetzt. 5. In § 10d Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „ § 15a " durch die Wörter „den §§ 15a bis 15e" ersetzt. 6. ... 10d Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 15a" durch die Wörter „den §§ 15a bis 15e" ersetzt. 6. § 12a wird wie folgt geändert: a) Dem ... beginnend mit dem Jahr 2026," eingefügt. 11. Die §§ 15a und 15b werden durch die folgenden §§ 15a bis 15e ersetzt: „§ 15a ... 11. Die §§ 15a und 15b werden durch die folgenden §§ 15a bis 15e ersetzt: „§ 15a Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff; ... 15a und 15b werden durch die folgenden §§ 15a bis 15e ersetzt: „ § 15a Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff; Koordinierungsstelle; Verordnungsermächtigung; ... sind verpflichtet, auf der Grundlage des Szenariorahmens nach § 15b sowie anhand der nach § 15a Absatz 5 Satz 2 zur Verfügung gestellten Informationen einen Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff zu ... 59 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 9 wird die Angabe „ §§ 15a , 15b" durch die Angabe „§§ 15a bis 15e" ersetzt. b) In ... a) In Nummer 9 wird die Angabe „§§ 15a, 15b" durch die Angabe „ §§ 15a bis 15e" ersetzt. b) In Nummer 11 wird die Angabe „§§ 28p, 28q ... 65 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „und 3" gestrichen und wird die Angabe „ § 15a in" durch die Wörter „§ 15d Absatz 3 in" und werden die Wörter ... durch die Wörter „§ 15d Absatz 3 in" und werden die Wörter „ § 15a Absatz 3 Satz 8" durch die Angabe „§ 15d Absatz 3" ersetzt. 23. In § ... 3" ersetzt. 23. In § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe „ §§ 15a , 15b" durch die Angabe „§§ 15a bis 15e" und die Angabe ... 1 Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§§ 15a, 15b" durch die Angabe „ §§ 15a bis 15e" und die Angabe „§§ 28r" durch die Angabe „§§ ... wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 Buchstabe a werden die Wörter „ § 15a Absatz 3 Satz 5" durch die Wörter „§ 15d Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) ... 15d Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) In Nummer 3b werden die Wörter „oder § 15a Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „,§ 15c Absatz 5 oder § 15d Absatz 1 Satz ... die Wörter „und Wasserstoff" eingefügt und wird die Angabe „ § 15a " durch die Wörter „den §§ 15a bis 15e" ersetzt. c) In ... eingefügt und wird die Angabe „§ 15a" durch die Wörter „den §§ 15a bis 15e" ersetzt. c) In Satz 3 werden die Wörter „§ 15a Absatz 3 ... §§ 15a bis 15e" ersetzt. c) In Satz 3 werden die Wörter „ § 15a Absatz 3 Satz 5" durch die Wörter „§ 15d Absatz 1 Satz 2 bis 4" ...


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