Tools:
Update via:
§ 30a - Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
| |
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
| |
§ 30a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 GEAS-Anpassungsgesetz G. v. 23. April 2026 BGBl. 2026 I Nr. 111 m.W.v. 12. Juni 2026
Frühere Fassungen von § 30a AsylG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 12.06.2026 | Artikel 1 GEAS-Anpassungsgesetz vom 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111 |
| aktuell vorher | 01.02.2026 | Artikel 1 Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364 |
| aktuell vorher | 27.02.2024 | Artikel 2 Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 |
| aktuell vorher | 06.08.2016 | Artikel 6 Integrationsgesetz vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939 |
| aktuell vorher | 17.03.2016 | Artikel 1 Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.03.2016 BGBl. I S. 390 |
| aktuell | vor 17.03.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 30a AsylG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30a AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AsylG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... Herkunftsstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348". l) Die Angabe zu § 30a wird gestrichen. m) Die Angabe zu § 32 wird durch die folgende Angabe ersetzt: ... „Präsident" ersetzt. d) In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „ § 30a " durch die Angabe „Artikel 42 der Verordnung (EU) 2024/1348" ersetzt. ... c der Verordnung (EU) 2024/1348 aufgeführten Umstände vorliegt." 37. § 30a wird gestrichen. 38. § 31 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364, 2026 I Nr. 49
Artikel 1 AufenthRÄndG Änderung des Asylgesetzes
... in Deutschland aufgehalten haben, ohne einen Asylantrag gestellt zu haben." 6. § 30a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „(§ ...
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 1 AsylVfBeschlG II Änderung des Asylgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 30 die folgende Angabe eingefügt: „§ 30a Beschleunigte Verfahren". 2. Dem § 5 wird folgender Absatz 5 ... Aufnahmeeinrichtung Ausländer untergebracht werden, deren Verfahren beschleunigt nach § 30a bearbeitet werden sollen (besondere Aufnahmeeinrichtungen). Das Bundesamt richtet ... war, auf die er keinen Einfluss hatte." 6. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Beschleunigte Verfahren (1) Das ... 6. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Beschleunigte Verfahren (1) Das Bundesamt kann das Asylverfahren in einer ... gemäß § 56 verstoßen hat, der er wegen einer Wohnverpflichtung nach § 30a Absatz 3 unterliegt. Die Vermutung nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Ausländer ... ist das Verfahren fortzuführen. Wurde das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 30a durchgeführt, beginnt die Frist nach § 30a Absatz 2 Satz 1 neu zu laufen. ... als beschleunigtes Verfahren nach § 30a durchgeführt, beginnt die Frist nach § 30a Absatz 2 Satz 1 neu zu laufen. (3) Der Asylantrag gilt ferner als zurückgenommen, ... Vorschrift wieder aufgenommen, das vor der Einstellung als beschleunigtes Verfahren nach § 30a durchgeführt wurde, beginnt die Frist nach § 30a Absatz 2 Satz 1 neu zu laufen. ... beschleunigtes Verfahren nach § 30a durchgeführt wurde, beginnt die Frist nach § 30a Absatz 2 Satz 1 neu zu laufen. (6) Für Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung nach ... „(1) Für die Aufnahme eines Ausländers, bei dem die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 vorliegen, ist die besondere Aufnahmeeinrichtung (§ 5 Absatz 5) zuständig, die ...
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes
... durch die Wörter „des internationalen Schutzes" ersetzt. 10. In § 30a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „als unbeachtlich" durch ...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 RüfüVG Änderung des Asylgesetzes
... Minderjährige findet Absatz 1 Nummer 1 bis 6 keine Anwendung." 7. § 30a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 6 wird das Wort „oder" am Ende ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/30a_AsylG.htm
