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§ 38a - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments



(1) Die Zahlungsberechtigung für Solaranlagen nach § 38 darf nur ausgestellt werden,

1.
wenn die Solaranlagen vor der Antragstellung, aber nach der Erteilung des Zuschlags in Betrieb genommen worden sind,

2.
wenn für die Solaranlagen alle erforderlichen Angaben an das Register gemeldet worden sind,

3.
soweit für den Bieter eine entsprechende Gebotsmenge bezuschlagter Gebote besteht, die nicht bereits einer anderen Zahlungsberechtigung zugeordnet worden ist, hierbei dürfen nur die folgenden Gebotsmengen zugeteilt werden:

a)
die Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots, bei dem als Standort für die Solaranlagen eine Fläche nach § 37 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 angegeben worden ist, kann nur Solaranlagen zugeteilt werden, die sich auf einem dieser Standorte befinden,

b)
die Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots, bei dem als Standort für die Solaranlagen eine Fläche nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c, e oder Buchstabe f angegeben worden ist, kann nur Solaranlagen zugeteilt werden, die sich auf einem dieser Standorte befinden, und

c)
die Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots, bei dem als Standort für die Solaranlagen eine Fläche nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d angegeben worden ist, kann nur Solaranlagen zugeteilt werden, die sich auf einem Standort nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d befinden,

4.
soweit die für die Solaranlagen zuzuteilende Gebotsmenge die installierte Leistung der Solaranlagen nicht überschreitet,

5.
soweit bei Freiflächenanlagen

a)
die installierte Leistung von 50 Megawatt nicht überschritten wird und

b)
sich die Anlagen nicht auf einer Fläche befinden, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans rechtsverbindlich als Naturschutzgebiet im Sinn des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes oder als Nationalpark im Sinn des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes festgesetzt worden ist,

6.
sofern der Antrag für bezuschlagte Gebote für besondere Solaranlagen nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c, die bei ausschließlich senkrecht ausgerichteten Solaranlagen insgesamt mit einer lichten Höhe von mindestens 0,80 Metern und sonst insgesamt mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern aufgeständert werden sollen, gestellt wird, die Bestätigung des Bieters, dass diese Anforderung erfüllt ist, und

7.
sofern der Antrag für bezuschlagte Gebote für Anlagen nach § 37 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 gestellt wird, die Bestätigung des Bieters, dass die Anforderung nach § 37 Absatz 1a erfüllt ist.

(2) 1Die Bundesnetzagentur teilt dem Netzbetreiber, in dessen Netz der in den Solaranlagen erzeugte Strom eingespeist werden soll, die Ausstellung der Zahlungsberechtigung einschließlich der Nummern, unter denen die Anlage in dem Register eingetragen ist, unverzüglich nach der Ausstellung der Zahlungsberechtigung mit. 2Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 besteht rückwirkend bis zum Tag der Inbetriebnahme, wenn die Zahlungsberechtigung aufgrund eines Antrags ausgestellt wird, der spätestens drei Wochen nach der Inbetriebnahme der Anlage gestellt wurde.

(3) 1Der Netzbetreiber muss die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 4 bis 7 sowie § 38 Absatz 2 Nummer 2 und 5 prüfen. 2Er kann hierfür die Vorlage entsprechender Nachweise verlangen. 3Soweit die Bundesnetzagentur eine Festlegung nach § 85 getroffen hat, muss der Netzbetreiber entsprechende Nachweise verlangen und diese der Bundesnetzagentur auf Anforderung vorlegen. 4Der Netzbetreiber muss der Bundesnetzagentur das Ergebnis der Prüfung und die installierte Leistung der Solaranlagen innerhalb eines Monats nach der Mitteilung nach Absatz 2 mitteilen. 5Wählt der Anlagenbetreiber die Kriterien aus § 37 Absatz 1a Nummer 2 oder Nummer 5, muss er gegenüber dem Netzbetreiber die Einhaltung dieser Kriterien auch zum Ablauf jedes fünften Jahres nach der Ausstellung der Zahlungsberechtigung nachweisen.

(4) 1Ausgestellte Zahlungsberechtigungen stehen unter der auflösenden Bedingung der Prüfung nach Absatz 3 und der Prüfung nach § 13 Absatz 1 Satz 2 der Marktstammdatenregisterverordnung. 2Sie sind den Solaranlagen verbindlich und dauerhaft zugeordnet. 3Sie dürfen nicht auf andere Anlagen übertragen werden.





 

Frühere Fassungen von § 38a EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.05.2024Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
vom 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuellvor 01.01.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 38a EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38a EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 EEG 2023 Begriffsbestimmungen (vom 16.05.2024)
... im Rahmen einer Ausschreibung nach § 22 in Verbindung mit den §§ 28 bis 39q ermittelt oder der durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt ist und der die ...
§ 22 EEG 2023 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie (vom 16.05.2024)
... Die Bundesnetzagentur ermittelt durch Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39q, auch in Verbindung mit den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88f,  ...
§ 24 EEG 2023 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen (vom 16.05.2024)
... der Anlagengröße nach § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 Satz 2 oder § 38a Absatz 1 Nummer 5 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator einer Anlage gleich, wenn sie  ...
§ 38 EEG 2023 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments (vom 16.05.2024)
... worden sind, 2. die Art der Fläche, insbesondere ob die Anforderungen nach § 38a Absatz 1 Nummer 3 erfüllt sind, 3. (weggefallen) 4. den Umfang der Gebotsmenge pro ...
§ 55a EEG 2023 Erstattung von Sicherheiten (vom 01.01.2021)
... auch, soweit der Netzbetreiber 1. für eine Solaranlage eine Bestätigung nach § 38a Absatz 3 an die Bundesnetzagentur übermittelt hat oder 2. für eine Windenergieanlage ...
§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023)
... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71, 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 82 EEG 2023 Verbraucherschutz (vom 01.01.2017)
... gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 19 bis 55a ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 16.05.2024)
... übertragen werden, die Aufgaben, 1. die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39q durchzuführen, 2. sicherzustellen, dass die Transparenzpflichten mit Blick ... einhalten, c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden, d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b ... auf der die Freiflächenanlage nach § 37 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe h geplant und nach § 38a Absatz 1 Nummer 3 errichtet worden ist, tatsächlich zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung ... hinsichtlich der Art der geeigneten Nachweise und der Häufigkeit der Nachweisführung von § 38a Absatz 3 Satz 4 und § 48 Absatz 6 abweichende Vorgaben bestimmen kann, 7. zusätzlich zu den ... Anforderungen an Nachweise, die der Netzbetreiber nach § 30, § 36, § 37, § 38, § 38a , § 38c, § 39, § 39g, § 39k oder § 39m vom Anlagenbetreiber zum Nachweis ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... in der Rechtsverordnung getroffen worden sind, 2. abweichend von den §§ 23 bis 55a Regelungen zu Verfahren und Inhalt der Ausschreibungen zu treffen, insbesondere  ... der Anlagen dienen, 3. abweichend von den §§ 30, 31, 34 und 36 bis 39m Anforderungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen zu regeln, insbesondere ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 86 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 31.10.2024)
... 100 Megawatt nicht überschreiten. Zahlungsberechtigungen dürfen abweichend von § 38a Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a auch für Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 20 Megawatt ... worden ist, sind § 30 Absatz 1 Nummer 9, § 37 Absatz 1 und 2, die §§ 37c, 38a Absatz 1 Nummer 3 , die §§ 38b, 39g Absatz 1 Satz 3, § 39i Absatz 5 und § 48 Absatz 1 Satz 1 in ... 2022 und vor dem 16. Mai 2024 sind § 29 Absatz 1 Satz 2, die §§ 35, 37b, 38 und 38a in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden und ist § 37d nicht anzuwenden.  ... (41) § 37 Absatz 1a und 2 Nummer 5, § 38 Absatz 2 Nummer 7 und § 38a Absatz 1 Nummer 7 sind nicht für Zuschlagsverfahren eines Gebotstermins vor dem 1. August 2024 anzuwenden. ...
§ 101 EEG 2023 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt (vom 16.05.2024)
... Absatz 2, § 36h Absatz 3 Satz 2 und 3, § 37 Absatz 3, § 37b Absatz 2, § 37d, § 38a Absatz 1 Nummer 5 , § 38h Satz 2, § 46 Absatz 3, § 48 Absatz 1b, 2 und 4 Satz 2, § 85a Absatz 1 ... sind § 22 Absatz 3 Satz 2, § 28b Absatz 2, § 30 Absatz 2, § 37 Absatz 3, § 38a Absatz 1 Nummer 5 , § 38b Absatz 1 Satz 2 und 3, § 46 Absatz 3, § 48 Absatz 2 und 4 Satz 2 sowie ...
Anlage 1 EEG 2023 (zu § 23a) Höhe der Marktprämie (vom 16.05.2024)
...  - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, in den Fällen des § 23c ist dies der Gesamtwert ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... Segments nach § 32 EEG 2021, soweit sich das Zuschlagsverfahren nach den §§ 37 bis 38i EEG 2021 in der bis zum 26. Juli 2021 geltenden Fassung bestimmt, - für ... Segments nach § 32 EEG 2021, soweit sich das Zuschlagsverfahren nach den §§ 37 bis 38i EEG 2021 in der ab dem 27. Juli 2021 geltenden Fassung bestimmt 451  ...

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 24 GEEV Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen (vom 01.01.2021)
... die Solaranlage, a) falls sie sich im Bundesgebiet befindet, die Anforderungen nach § 38a Absatz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllt, b) falls sie sich außerhalb des Bundesgebiets befindet,  ... falls sie sich außerhalb des Bundesgebiets befindet, aa) die Anforderungen nach § 38a Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllt, bb) die nach § 5 Absatz 2 Nummer 6 für den Gebotstermin ... Zahlungsanspruch besteht rückwirkend bis zum Tag der Inbetriebnahme nach Maßgabe des § 38a Absatz 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes . (3) Für die Überprüfung der Anforderungen nach Absatz 1 ... Absatz 1 für Solaranlagen im Bundesgebiet oder mit direktem Netzanschluss im Bundesgebiet ist § 38a Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Die Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen ...
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... „Windenergieanlagen an Land oder" eingefügt und werden die Wörter „ § 38a Absatz 1 Nummer 5 und nach § 22 Absatz 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 22 Absatz 2 Satz 2 ... 2" durch die Wörter „§ 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 Satz 2 oder § 38a Absatz 1 Nummer 5" ersetzt. b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. ... Zeitpunkt der Inbetriebnahme Betreiber der Solaranlagen war" ersetzt. 43. § 38a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter ... einhalten, c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden, d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... eingefügt. 16. § 37d Absatz 3 wird aufgehoben. 17. § 38a Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a wird das Komma am ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 8 EnSiGuaÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... von 100 Megawatt nicht überschreiten. Zahlungsberechtigungen dürfen abweichend von § 38a Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a auch für Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 20 Megawatt ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Solaranlagen des ersten Segments". j) Die Angaben zu den §§ 37d, 38, 38a und 38b werden wie folgt gefasst: „§ 37d Erlöschen von ... § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments  ... einer Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments" eingefügt. 53. § 38a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... in der am 31. Dezember 2020 geltenden Fassung anzuwenden; 7. § 38a dieses Gesetzes ist anstelle von § 38a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. ... 2020 geltenden Fassung anzuwenden; 7. § 38a dieses Gesetzes ist anstelle von § 38a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2020 geltenden Fassung anzuwenden; 8. § 39e Absatz 1 ... - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, - „MW" der jeweilige Monatsmarktwert in ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... des Bieters, dass die Anforderung nach § 37 Absatz 1a erfüllt wird." 39. § 38a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... hinsichtlich der Art der geeigneten Nachweise und der Häufigkeit der Nachweisführung von § 38a Absatz 3 Satz 4 und § 48 Absatz 6 abweichende Vorgaben bestimmen kann,". 57. § 85a ... worden ist, sind § 30 Absatz 1 Nummer 9, § 37 Absatz 1 und 2, die §§ 37c, 38a Absatz 1 Nummer 3 , die §§ 38b, 39g Absatz 1 Satz 3, § 39i Absatz 5 und § 48 Absatz 1 Satz 1 in ... 2022 und vor dem 16. Mai 2024 sind § 29 Absatz 1 Satz 2, die §§ 35, 37b, 38 und 38a in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden und ist § 37d nicht anzuwenden.  ... Werte. (41) § 37 Absatz 1a und 2 Nummer 5, § 38 Absatz 2 Nummer 7 und § 38a Absatz 1 Nummer 7 sind nicht für Zuschlagsverfahren eines Gebotstermins vor dem 1. August 2024 anzuwenden. ... Absatz 2, § 36h Absatz 3 Satz 2 und 3, § 37 Absatz 3, § 37b Absatz 2, § 37d, § 38a Absatz 1 Nummer 5 , § 38h Satz 2, § 46 Absatz 3, § 48 Absatz 1b, 2 und 4 Satz 2, § 85a Absatz 1 ... sind § 22 Absatz 3 Satz 2, § 28b Absatz 2, § 30 Absatz 2, § 37 Absatz 3, § 38a Absatz 1 Nummer 5 , § 38b Absatz 1 Satz 2 und 3, § 46 Absatz 3, § 48 Absatz 2 und 4 Satz 2 sowie ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Solaranlagen § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen § 38b Anzulegender ... im Rahmen einer Ausschreibung nach § 22 in Verbindung mit den §§ 28 bis 39j ermittelt oder der durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt ist und der die ... (1) Die Bundesnetzagentur ermittelt durch Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39j, auch in Verbindung mit den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88d, und dem ... und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Anlagengröße nach § 38a Absatz 1 Nummer 5 und § 48 Absatz 2 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten ... Register, 2. die Art der Fläche, insbesondere ob die Anforderungen nach § 38a Absatz 1 Nummer 3 erfüllt sind, 3. die Angabe, in welchem Umfang die Anlagen ... 5. die Angabe des Bieters, dass er Betreiber der Solaranlagen ist. § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen (1) Die ... der Netzbetreiber 1. für eine Solaranlage eine Bestätigung nach § 38a Absatz 3 an die Bundesnetzagentur übermittelt hat oder 2. für eine ... wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) ... 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. ... übertragen werden, die Aufgaben, 1. die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39h durchzuführen, 2. sicherzustellen, dass die Transparenzpflichten mit ... erheben und weiterleiten und dass nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55a geleistet werden und hierbei die Saldierung nach § 57 Absatz 4 berücksichtigt ... die Freiflächenanlage nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h geplant und nach § 38a Absatz 1 Nummer 3 errichtet worden ist, tatsächlich zum Zeitpunkt des Beschlusses über ... an Nachweise, die der Netzbetreiber nach § 30, § 36, § 37, § 38, § 38a oder § 39 vom Anlagenbetreiber zum Nachweis des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen ... in der Rechtsverordnung getroffen worden sind, 2. abweichend von den §§ 23 bis 55a Regelungen zu Verfahren und Inhalt der Ausschreibungen zu treffen, insbesondere  ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ... teilnehmen können, 3. auch abweichend von § 22 und den §§ 28 bis 38b zu regeln, wobei die Anforderungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen ... die Buchstaben a bis k vorzulegen sind, 4. auch abweichend von den §§ 5 bis 55a a) zu regeln, dass bestimmte Flächentypen oder Regionen als Standorte ... sind, statt der §§ 7, 21, 22, 22a, 23 Absatz 3 Nummer 1, 3, 5 und 7, §§ 27a bis 39e, 39g und 39h, 40 bis 49, 50a, 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, §§ 53 und 53a, ... erteilt worden ist, a) statt der §§ 22, 22a, 27a bis 39h und §§ 54 bis 55a anzuwenden; b) statt des § 24 anzuwenden, ...

Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 1 MietStrFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 1" eingefügt. b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „ § 38a Absatz 1 Nummer 5 " die Wörter „und nach § 22 Absatz 3 Satz 2" eingefügt.  ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Ausschlussfrist) zulässig und begründet beantragt worden ist." 25. § 38a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 Buchstabe a werden die Wörter ... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55a, 70, 71, 80, 100 bis 102 und 104 Absatz 1, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund ... 1 Satz 4 Nummer 1, § 30 Absatz 2 Nummer 2, § 33 Absatz 1 Nummer 3, die §§ 37 bis 38i sowie § 100 Absatz 11 Satz 1 und 2 dürfen erst nach der beihilferechtlichen ... 1 Satz 4 Nummer 1, § 30 Absatz 2 Nummer 2, § 33 Absatz 1 Nummer 3 und die §§ 37 bis 38i in der am 26. Juli 2021 geltenden Fassung anzuwenden. (4) Die Neufassung von ...

Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106
Artikel 3 InnAusVEV Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
... und die Ausschreibungsbestimmungen für Solaranlagen nach den §§ 37 bis 38b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind entsprechend auf Gebote der gemeinsamen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass 1. die §§ 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 ...
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen ...

Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV)
Artikel 2 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167, 3180; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 3 GemAV Ausschreibungsbestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 30.01.2020)
... und die Ausschreibungsbestimmungen für Solaranlagen nach den §§ 37 bis 38b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind entsprechend auf Gebote der gemeinsamen ...
§ 6 GemAV Gebote in den gemeinsamen Ausschreibungen
... in diesen Landkreisen mit einer installierten Leistung von bis zu 20 Megawatt abweichend von § 38a Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Zahlungsberechtigungen ausgestellt werden. Satz 1 gilt nicht für ...