§ 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt
(2) Der Rechtsanwalt, der nach §
109 Absatz 3 oder §
119a Absatz 6 des
Strafvollzugsgesetzes einer Person beigeordnet ist, kann von dieser die Vergütung eines zum Verfahrensbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts und einen Vorschuss verlangen.
Frühere Fassungen von § 39 RVG
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interne Verweise§ 47 RVG Vorschuss (vom 01.01.2014) ... bestellt ist, kann einen Vorschuss nur verlangen, wenn der zur Zahlung Verpflichtete (§ 39 oder § 40) mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist. (2) Bei Beratungshilfe ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
Artikel 6 StGBuaÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 39 wie folgt gefasst: „§ 39 Von Amts wegen beigeordneter ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 39 wie folgt gefasst: „§ 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt". 2. § 39 wird wie folgt ... „§ 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt". 2. § 39 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt". b) Der Wortlaut wird Absatz 1. ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
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