(1)
1Die räumliche Beschränkung nach §
56 erlischt, wenn sich der Ausländer seit drei Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhält.
2Die räumliche Beschränkung erlischt abweichend von Satz 1 nicht, solange die Verpflichtung des Ausländers, in der für seine Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, fortbesteht.
(2)
1Räumliche Beschränkungen bleiben auch nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung in Kraft bis sie aufgehoben werden, längstens aber bis zu dem in Absatz 1 bestimmten Zeitpunkt.
2Abweichend von Satz 1 erlöschen räumliche Beschränkungen, wenn der Aufenthalt nach §
25 Absatz 1 Satz 3 oder §
25 Absatz 2 Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes als erlaubt gilt oder ein Aufenthaltstitel erteilt wird.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 59b AsylG Anordnung der räumlichen Beschränkung (vom 29.07.2017) ... Eine räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung kann unabhängig von § 59a Absatz 1 durch die zuständige Ausländerbehörde angeordnet werden, wenn 1. der ... oder für Leib und Leben Dritter ausgeht. (2) Die §§ 56, 58, 59 und 59a Absatz 2 gelten ...
§ 71 AsylG Folgeantrag (vom 27.02.2024) ... der Ausländer das Bundesgebiet zwischenzeitlich verlassen hatte, gelten die §§ 47 bis 67 entsprechend. In den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder wenn ... räumliche Beschränkung fort, solange keine andere Entscheidung ergeht. Die §§ 59a und 59b gelten entsprechend. In den Fällen der Absätze 5 und 6 ist für ...
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2439
Artikel 2 AsylRÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... der Angabe zu § 59 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung § 59b Anordnung der ... In § 59 Absatz 2 wird die Angabe „§ 56 Abs. 3" durch die Angabe „§ 59a Absatz 2" ersetzt. 5. Nach § 59 werden die folgenden §§ 59a und 59b ... 59a Absatz 2" ersetzt. 5. Nach § 59 werden die folgenden §§ 59a und 59b eingefügt: „§ 59a Erlöschen der räumlichen ... § 59 werden die folgenden §§ 59a und 59b eingefügt: „§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung (1) Die räumliche ... Eine räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung kann unabhängig von § 59a Absatz 1 durch die zuständige Ausländerbehörde angeordnet werden, wenn ... gegen den Ausländer bevorstehen. (2) Die §§ 56, 58, 59 und 59a Absatz 2 gelten entsprechend." 6. § 60 wird wie folgt gefasst: ...