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1Der Mautschuldner ist verpflichtet, auf Verlangen des Betreibers, eines Anbieters nach den
§§ 4e und
4f des Bundesfernstraßenmautgesetzes oder des Bundesamtes für Logistik und Mobilität die Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach
§ 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 sowie die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut gegenüber dem Bundesamt für Logistik und Mobilität durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
2Geeignete Unterlagen sind insbesondere die Einbuchungsnummer nach
§ 4 Absatz 4 oder der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder fahrzeugbezogene Nachweise im Sinne des
§ 7 Absatz 5 des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
(2) Ist zwischen dem Mautschuldner und dem Betreiber oder einem Anbieter nach den
§§ 4e und
4f des Bundesfernstraßenmautgesetzes streitig, ob der Nachweis der Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach
§ 2 Nummer 4, 5 und 6 erbracht worden ist, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität diese auf Antrag für das betroffene Fahrzeug festzustellen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
V. v. 01.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 341
Artikel 1 2. Lkw-MautVÄndV ... oder in der mobilen Applikation des Mobilgerätes übereinstimmt." 6. Die §§ 6 , 7 und 8 werden wie folgt gefasst: „§ 6 Nachweis der Richtigkeit der ... 6. Die §§ 6, 7 und 8 werden wie folgt gefasst: „ § 6 Nachweis der Richtigkeit der mautrelevanten Tatsachen (1) Der Mautschuldner ist ... zur nachträglichen Mauterhebung oder zur Mauterstattung oder im Verfahren nach § 6 Absatz 2 vorgelegten Unterlagen Widersprüche hinsichtlich der Schadstoffklasse, so hat das Bundesamt ... zur nachträglichen Mauterhebung oder zur Mauterstattung oder im Verfahren nach § 6 Absatz 2 vorgelegten Unterlagen Angaben zur Ermittlung der Kohlenstoffdioxid-Emissionsklasse oder sind ...