Artikel 7 - Cannabisgesetz (CanG)

G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109; Geltung ab 01.04.2024, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 7 Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 7 ändert mWv. 1. April 2024 AMG § 81

In § 81 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Atomrechts," die Wörter „des Konsumcannabisgesetzes, des Medizinal-Cannabisgesetzes," eingefügt.



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