§ 92
(aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 92 BVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 1 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes ... die Angabe § 72" durch die Angabe §§ 72, 74, 88 Abs. 2 und § 92 Abs. 2" ersetzt. bb) Nach Satz 2 werden folgende Sätze angefügt: ... oder Tag, in dem oder an dem die Voraussetzungen erfüllt sind." 56. § 92 wird aufgehoben. 57. In § 20 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3, § 64c Abs. 4 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBerufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV)
neugefasst durch B. v. 29.06.1984 BGBl. I S. 861; aufgehoben durch § 13 V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1273
§ 16 BSchAV Berlin-Klausel ... Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 92 des Bundesversorgungsgesetzes auch im Land ...
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