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Artikel 12 - Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (SGBXIIuXIVÄndG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2023 BVG § 25d, § 27a

Das Bundesversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 165) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 25d wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 6 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

bbb)
In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

ccc)
Folgende Nummer 8 wird angefügt:

„8.
Überbrückungsgeld nach § 51 des Strafvollzuggesetzes oder vergleichbare Leistungen nach landesrechtlichen Regelungen."

bb)
Folgender Satz wird angefügt:

„Satz 2 Nummer 5 erster Halbsatz ist nach dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis zum Ablauf des dritten auf das Ende der Schulausbildung folgenden Monats anzuwenden."

b)
Absatz 3 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Bei einer leistungsberechtigten Person, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, ist von dem Taschengeld nach § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes anstelle der Beträge nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 ein Betrag von bis zu 250 Euro monatlich abzusetzen. § 24 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge bleibt unberührt."

2.
Dem § 27a wird folgender Satz angefügt:

„Der Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden."



 

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 SGBXIIuXIVÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGBXIIuXIVÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 21 SGBXIIuXIVÄndG Inkrafttreten
... 7 Nummer 1 Buchstabe a tritt am 1. April 2024 in Kraft. (4) Artikel 3 Nummer 6, die Artikel 12 , 13 Nummer 4, 13a Nummer 2, die Artikel 14, 15 und 20 treten am Tag nach der Verkündung in ...