Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung ... „§ 142 Befahren der Elbe". i) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer ... der Elbe". i) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)". j) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie ... berechtigten, sind hierzu bis zum 17. Januar 2032 weiterhin berechtigt." 67. In Anlage 1 werden die Wörter „(zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)" durch die Wörter ...
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